Demonstrieren gegen Nazis ist Grundrecht und kein Fall für die Gerichte

  • Pressemitteilung der Firma DIE LINKE, 09.02.2012
Pressemitteilung vom: 09.02.2012 von der Firma DIE LINKE aus Berlin

Kurzfassung: Der Vorsitzende der LINKEN, Klaus Ernst, kritisiert die heute vom Immunitätsausschuss des Bundestags beschlossene Nichtherstellung der Immunität der Bundestagsabgeordneten und Bundesgeschäftsführerin der LINKEN, Caren Lay sowie des ...

[DIE LINKE - 09.02.2012] Demonstrieren gegen Nazis ist Grundrecht und kein Fall für die Gerichte


Der Vorsitzende der LINKEN, Klaus Ernst, kritisiert die heute vom Immunitätsausschuss des Bundestags beschlossene Nichtherstellung der Immunität der Bundestagsabgeordneten und Bundesgeschäftsführerin der LINKEN, Caren Lay sowie des LINKEN-Bundestagsabgeordneten Michael Leutert gegen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden wegen der Teilnahme an den friedlichen Anti-Nazi-Protesten im Februar 2011. Ernst
erklärt:

Die Nichtherstellung der Immunität von Caren Lay und Michael Leutert ist ein inakzeptabler Vorgang. Die Mehrheit des Ausschusses hat damit der Demokratie einen Bärendienst erwiesen. Ich bin besonders vom Abstimmungsverhalten der SPD enttäuscht. Man kann nicht in Sonntagsreden zum friedlichen Protest gegen Nazis aufrufen und dann brav dafür die Hand heben, wenn dieser Protest kriminalisiert werden soll.
Caren Lay und Michael Leutert haben die volle Solidarität der ganzen Partei. Ich halte den Zeitpunkt dieser Entscheidung für keinen Zufall.
Demnächst wollen wieder Tausende in Dresden friedlich gegen Nazis protestieren. Die Nichtherstellung der Immunität von Caren Lay und Michael Leutert ist offenbar als Signal der Einschüchterung gedacht.
Friedlicher Protest gegen rechts wird gezielt diskreditiert. Ich denke, wir müssen ernsthaft darüber nachdenken, wie wir künftig sicher stellen, dass das Demonstrationsrecht friedliche Demokraten schützt und nicht rechtsextreme Verfassungsfeinde. Wenn Menschen friedlich Nazis entgegen treten, dann ist das kein Fall für den Richter sondern die Wahrnehmung eines demokratischen Grundrechts.


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