Die Ausbreitung von Krankheiten über Grenzen hinweg wirksam bekämpfen

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 10.02.2012
Pressemitteilung vom: 10.02.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Internationalen Gesundheitsvorschriften anpassen Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Umsetzung der internationalen Gesundheitsvorschriften verabschiedet. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ...

[CDU/CSU-Fraktion - 10.02.2012] Die Ausbreitung von Krankheiten über Grenzen hinweg wirksam bekämpfen


Internationalen Gesundheitsvorschriften anpassen

Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Umsetzung der internationalen Gesundheitsvorschriften verabschiedet. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, und die Berichterstatterin für Infektions- und Gesundheitsschutz, Karin Maag:

"Unsere Welt ist kleiner geworden: Die Menschen reisen heute häufiger und weiter als früher, der Handel und die Warenströme rund um den Globus haben sich ausgeweitet. Diese grundsätzlich positiven Entwicklungen bringen aber auch einen Nachteil mit sich: Sie erleichtern die Verbreitung von Krankheiten, fördern die Entstehung von Pandemien.
Krankheitserreger machen nicht an Grenzen halt. Deshalb ist es notwendig, die internationalen Gesundheitsvorschriften an die aktuellen Verhältnisse anzupassen. Ziel ist es, die Ausbreitung von Krankheiten über Grenzen hinweg einzudämmen. Mit dem am Donnerstag vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf wird die neue internationale Gesundheitsvorschrift für den Reise- und Handelsverkehr in deutsches Recht umgesetzt. Demnach werden in Deutschland künftig an jeweils fünf Häfen und Flughäfen entsprechend mit zusätzlichen Kapazitäten ausgestattet, um für den Ernstfall eines Infektionsausbruchs gewappnet zu sein.
Mit dem Gesetz werden außerdem wichtige Lehren aus der EHEC-Epidemie gezogen: Die vorgeschriebenen Übermittlungszeiten für die Meldung von Infektionen werden von heute 16 auf vier Tage verkürzt. Krankenhäuser und Arztpraxen sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Über diese Sofortmaßnahmen hinaus stellt der Gesetzentwurf die Weichen für moderne informationstechnologische Lösungen im Infektionsschutzmeldewesen."

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