Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn im Bundesrat: Bloße Symbolik hilft den Opfern des rechtsextremen Terrors nicht
- Pressemitteilung der Firma Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, 10.02.2012
Pressemitteilung vom: 10.02.2012 von der Firma Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa aus Wiesbaden
Kurzfassung: Im Bundesrat sprach sich der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn gegen einen extra Straftatbestand "Hasskriminalität" aus. Die Mordserie der rechtsextremistischen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" habe in erschreckender Weise ...
[Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa - 10.02.2012] Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn im Bundesrat: Bloße Symbolik hilft den Opfern des rechtsextremen Terrors nicht
Im Bundesrat sprach sich der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn gegen einen extra Straftatbestand "Hasskriminalität" aus. Die Mordserie der rechtsextremistischen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" habe in erschreckender Weise gezeigt, wie fremdenfeindliche Täter über Jahre hinweg Menschen allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit verfolgt und getötet haben. Aber eine übereilte Reaktion, so warnte Justizminister Hahn, führe in die falsche Richtung: "Der Gesetzentwurf soll sich gegen das Phänomen der Hasskriminalität richten, das alle Gewalttaten gegen Opfer aufgrund ihres ‚Andersseins‘ erfasst. Der Hass der Täter kann sich zum Beispiel auch auf die Religion, die Behinderung oder die sexuelle Orientierung der Opfer richten. Jedoch will der Gesetzentwurf allein rassistische oder fremdenfeindliche Motive neben den ‚sonstigen menschenverachtenden‘ Beweggründen herausstellen. Es wird hier überdeutlich, dass dieser Weg in Zukunft zu immer neuen Ergänzungswünschen als Reaktion auf Tagesereignisse führen wird."
"Ein Akt symbolischer Gesetzgebung hilft weder den Opfern und ihren Angehörigen, noch den Bürgerinnen und Bürgern, die zu derselben Gruppe gehören", so der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn: "Die vorhandenen Gesetze müssen vielmehr konsequent angewendet werden. Eine zügige und gründliche Aufklärung solcher Straftaten, bei der die Motive der Täter beweissicher ermittelt werden, wird bereits nach geltender Rechtslage zu einer angemessenen Bestrafung führen.
"Wir müssen Hasskriminalität durch Prävention und Strafverfolgung unnachgiebig bekämpfen. Mit einer Änderung des Strafgesetzbuchs ist dagegen niemandem gedient."
Pressestelle: Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Pressesprecher: Dr. Hans Liedel
Telefon: (0611) 32 2695, Fax: (0611) 32 2691
E-Mail: pressestelle@hmdj.hessen.de
Im Bundesrat sprach sich der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn gegen einen extra Straftatbestand "Hasskriminalität" aus. Die Mordserie der rechtsextremistischen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" habe in erschreckender Weise gezeigt, wie fremdenfeindliche Täter über Jahre hinweg Menschen allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit verfolgt und getötet haben. Aber eine übereilte Reaktion, so warnte Justizminister Hahn, führe in die falsche Richtung: "Der Gesetzentwurf soll sich gegen das Phänomen der Hasskriminalität richten, das alle Gewalttaten gegen Opfer aufgrund ihres ‚Andersseins‘ erfasst. Der Hass der Täter kann sich zum Beispiel auch auf die Religion, die Behinderung oder die sexuelle Orientierung der Opfer richten. Jedoch will der Gesetzentwurf allein rassistische oder fremdenfeindliche Motive neben den ‚sonstigen menschenverachtenden‘ Beweggründen herausstellen. Es wird hier überdeutlich, dass dieser Weg in Zukunft zu immer neuen Ergänzungswünschen als Reaktion auf Tagesereignisse führen wird."
"Ein Akt symbolischer Gesetzgebung hilft weder den Opfern und ihren Angehörigen, noch den Bürgerinnen und Bürgern, die zu derselben Gruppe gehören", so der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn: "Die vorhandenen Gesetze müssen vielmehr konsequent angewendet werden. Eine zügige und gründliche Aufklärung solcher Straftaten, bei der die Motive der Täter beweissicher ermittelt werden, wird bereits nach geltender Rechtslage zu einer angemessenen Bestrafung führen.
"Wir müssen Hasskriminalität durch Prävention und Strafverfolgung unnachgiebig bekämpfen. Mit einer Änderung des Strafgesetzbuchs ist dagegen niemandem gedient."
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