Aigners Gesetz haelt nicht, was Aigner verspricht

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 10.02.2012
Pressemitteilung vom: 10.02.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zu der Entscheidung des Bundesrates, zum Verbraucherinformationsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, erklaert die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss: Information der Verbraucher nur ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 10.02.2012] Aigners Gesetz haelt nicht, was Aigner verspricht


Zu der Entscheidung des Bundesrates, zum Verbraucherinformationsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, erklaert die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:

Information der Verbraucher nur ausnahmsweise - das ist die Kernaussage von Aigners Verbraucherinformationsgesetz. Wir fordern, dass Behoerden von sich aus ueber Lebensmittelskandale wie bei Mueller-Brot informieren. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf Offenlegung von staatlichen Untersuchungsergebnissen. Und zwar nicht erst im Wiederholungsfall, sondern sofort und immer.

Aigner legt die Latte fuer eine Information der Oeffentlichkeit viel zu hoch. Und die CDU-Ministerpraesidenten haben heute ein Chance verpasst, etwas daran zu aendern.

Zukuenftig koennen die Behoerden die Oeffentlichkeit bei Gesundheitsrisiken und Taeuschungen meist nicht durch Nennung von Herstellern und Produkten warnen. Denn Aigner hat die Huerden hierfuer herauf gesetzt: Ueber Verstoesse gegen Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefahren beziehungsweise Taeuschung muss erst informiert werden, wenn ein Bussgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist und der Verstoss wiederholt begangen wurde oder er ein nicht unerhebliches Ausmass erreicht hat.

So wird die Vorschrift in der Praxis kaum eine Bedeutung haben.

Veroeffentlichungen wie der Pestizidreport aus Nordrhein Westfalen und die Information ueber Acrylamidbelastungen sind mit der Neuregelung in Zukunft faktisch verboten. Denn eine Information der Oeffentlichkeit ueber Grenzwertueberschreitungen ist erst moeglich, wenn zwei voneinander unabhaengige Laboruntersuchungen vorliegen. Damit wird die Information der Oeffentlichkeit nicht nur zeitlich verzoegert, sondern wegen nicht ausreichender Laborkapazitaeten auch faktisch erschwert.

Zudem muessen die Kosten fuer die Untersuchung der B-Probe dann nicht von den Wirtschaftsbeteiligten, sondern den Vollzugsbehoerden getragen werden, was angesichts von Kosten in Hoehe von bis zu 1.000 Euro pro Untersuchung ein echtes Hindernis ist. Auch die Regeln ueber "Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse" verhindern Transparenz.

Das versteht Ministerin Aigner unter Klarheit und Wahrheit.


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