Rösler: Neues TKG ist Meilenstein für noch schnelleres Internet und stärkere Verbraucherrechte bei Telekommunikation
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 10.02.2012
Pressemitteilung vom: 10.02.2012 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin
Kurzfassung: Nach erfolgreichem Abschluss des Vermittlungsverfahrens ist das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG) abschließend von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Mit der Gesetzesnovelle werden die Bedingungen für ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 10.02.2012] Rösler: Neues TKG ist Meilenstein für noch schnelleres Internet und stärkere Verbraucherrechte bei Telekommunikation
Nach erfolgreichem Abschluss des Vermittlungsverfahrens ist das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG) abschließend von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Mit der Gesetzesnovelle werden die Bedingungen für den Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen verbessert und die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz modernisiert. Die Gesetzesänderung soll Anfang März 2012 in Kraft treten.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Das neue Telekommunikationsgesetz ist ein Meilenstein für noch schnelleres Internet und stärkere Verbraucherrechte im Telekommunikationsbereich. Mit den neuen Regelungen schaffen wir mehr Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Telekommunikationsmarkt und fördern so den Wettbewerb. Das ist ein enorm wichtiger Baustein für mehr Wachstum, Innovation und Beschäftigung in Deutschland."
Die neuen Bestimmungen der TKG-Novelle sind ein wichtiges Element der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Die TKG-Novelle enthält eine Reihe von Bestimmungen, die Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze schaffen und den Netzausbau erleichtern. Beim Bau von Abwasserkanälen oder Energienetzen können zum Beispiel gleichzeitig Leerrohre für Glasfasernetze mitverlegt werden. Gegenüber dem Bund besteht ein Anspruch der Unternehmen, die Mitnutzung seiner Infrastrukturen, z.B. Bundesstraßen und Eisenbahntrassen, für den Ausbau neuer Telekommunikationsnetze zu gestatten. Die Verlegung von Glasfaserleitungen wird zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen mit einer geringeren Tiefe gestattet (sog. Microtrenching). Auf diese Weise können Glasfaserleitungen schneller und weniger kostenintensiv verlegt werden.
Neben dem Breitbandausbau bildet der Verbraucherschutz einen weiteren wichtigen Baustein der TKG-Novelle. Die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen sind:
- Kostenpflichtige Warteschleifen dürfen bei Sonderrufnummern nicht mehr eingesetzt werden.
- Die Bezahlfunktion von Handys sowie der Zugang zu Mehrwertdiensterufnummern kann gesperrt werden. Damit wird verhindert, dass den Verbrauchern über die Telefonrechnung gegen ihren Willen Geldbeträge abgebucht werden.
- Beim Anbieterwechsel dürfen Versorgungsunterbrechungen maximal einen Kalendertag andauern.
- Mobilfunkkunden haben künftig das Recht, dass ihre Mobilfunkrufnummer unabhängig von der Vertragslaufzeit mit dem bisherigen Anbieter auf einen neuen Anbieter übertragen wird.
- Bei der Auswahl eines alternativen Netzbetreibers (so genanntes Call by Call) muss künftig der aktuelle Preis vor Gesprächsbeginn angesagt werden. Das verbessert die Preistransparenz und unterbindet gleichzeitig bestehende Missbräuche (ständige intransparente Preisänderungen).
- Bei den Datenschutzbestimmungen im Telekommunikationsrecht werden zusätzliche Informations- und Transparenzverpflichtungen mit dem Ziel eingeführt, sensible Daten besser zu schützen und damit die Rechtsposition des Verbrauchers zu stärken. Hierzu gehört u.a. die Verpflichtung, bei jeder Ortung des Mobilfunkendgerätes dem Nutzer anzuzeigen, dass er geortet wird.
Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen.html
Für allgemeine Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Telefon: 03018-615-9
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Nach erfolgreichem Abschluss des Vermittlungsverfahrens ist das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG) abschließend von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Mit der Gesetzesnovelle werden die Bedingungen für den Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen verbessert und die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz modernisiert. Die Gesetzesänderung soll Anfang März 2012 in Kraft treten.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Das neue Telekommunikationsgesetz ist ein Meilenstein für noch schnelleres Internet und stärkere Verbraucherrechte im Telekommunikationsbereich. Mit den neuen Regelungen schaffen wir mehr Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Telekommunikationsmarkt und fördern so den Wettbewerb. Das ist ein enorm wichtiger Baustein für mehr Wachstum, Innovation und Beschäftigung in Deutschland."
Die neuen Bestimmungen der TKG-Novelle sind ein wichtiges Element der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Die TKG-Novelle enthält eine Reihe von Bestimmungen, die Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze schaffen und den Netzausbau erleichtern. Beim Bau von Abwasserkanälen oder Energienetzen können zum Beispiel gleichzeitig Leerrohre für Glasfasernetze mitverlegt werden. Gegenüber dem Bund besteht ein Anspruch der Unternehmen, die Mitnutzung seiner Infrastrukturen, z.B. Bundesstraßen und Eisenbahntrassen, für den Ausbau neuer Telekommunikationsnetze zu gestatten. Die Verlegung von Glasfaserleitungen wird zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen mit einer geringeren Tiefe gestattet (sog. Microtrenching). Auf diese Weise können Glasfaserleitungen schneller und weniger kostenintensiv verlegt werden.
Neben dem Breitbandausbau bildet der Verbraucherschutz einen weiteren wichtigen Baustein der TKG-Novelle. Die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen sind:
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Über Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI):
Nach der Bundestagswahl im September 2005 wurden die Arbeitsbereiche des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in zwei neue Ministerien eingegliedert. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird von Michael Glos geleitet.
Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen.
Zum Geschäftsbereich des BMWi gehören 7 Behörden:
Bundeskartellamt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundesagentur für Außenwirtschaft
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Firmenkontakt:
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