Deutsche Bank zu € 15 Mio. Schadensersatz verurteilt
- Pressemitteilung der Firma Rössner Rechtsanwälte, 10.02.2012
Pressemitteilung vom: 10.02.2012 von der Firma Rössner Rechtsanwälte aus München
Kurzfassung: Mit Urteil vom 02.02.2012 hat das LG Frankfurt , Az. 3-04 O 50/10, die Deutsche Bank zur Zahlung von € 15 Mio. Schadensersatz an den Reiseveranstalter Schauinsland Reisen verurteilt. Grundlage der Verurteilung war eine Beratung in Bezug auf ...
[Rössner Rechtsanwälte - 10.02.2012] Deutsche Bank zu € 15 Mio. Schadensersatz verurteilt
Mit Urteil vom 02.02.2012 hat das LG Frankfurt , Az. 3-04 O 50/10, die Deutsche Bank zur Zahlung von € 15 Mio. Schadensersatz an den Reiseveranstalter Schauinsland Reisen verurteilt. Grundlage der Verurteilung war eine Beratung in Bezug auf Währungsoptionsgeschäfte zur Absicherung von Wechselkursrisiken. Die Deutsche Bank hatte Schauinsland Reisen zum Umgang mit Wechselkursrisiken eine Geschäftsstrategie empfohlen, bei der Optionen getauscht wurden.
In dem Rechtsstreit war ein finanzmathematisches Gutachten vorgelegt worden, in dem ein grobes Ungleichgewicht der getauschten Optionen belegt wurde. Die Deutsche Bank allerdings hatte die Geschäftsstrategie beim Tausch der Optionen als prämienneutral bezeichnet. Das Landgericht Frankfurt zog allerdings nicht die falsche Darstellung in seinem Urteil als Grundlage heran, sondern stützte das Urteil auf eine unterlassene Warnung bei dem durch neue Abschlüsse immer größer werdenden Risiko.
"Besonders brisant sind die im Urteil getroffenen Feststellungen zu den von der Deutschen Bank vorgelegten Beratungsnotizen", so Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck, Rössner Rechtsanwälte, der den Reiseveranstalter vor dem Landgericht vertreten hat. Das Gericht ging davon aus, dass diese internen Aufzeichnungen nachträglich erstellt oder zumindest nachträglich bearbeitet wurden. Bezeichnenderweise hatte die Deutsche Bank sich auch der gerichtlich angeordneten Vorlage von Telefonaufzeichnungen widersetzt.
Nähere Informationen:
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33
mobil: 0049 171 6592505
www.roessner.de, allmann@roessner.de
Mit Urteil vom 02.02.2012 hat das LG Frankfurt , Az. 3-04 O 50/10, die Deutsche Bank zur Zahlung von € 15 Mio. Schadensersatz an den Reiseveranstalter Schauinsland Reisen verurteilt. Grundlage der Verurteilung war eine Beratung in Bezug auf Währungsoptionsgeschäfte zur Absicherung von Wechselkursrisiken. Die Deutsche Bank hatte Schauinsland Reisen zum Umgang mit Wechselkursrisiken eine Geschäftsstrategie empfohlen, bei der Optionen getauscht wurden.
In dem Rechtsstreit war ein finanzmathematisches Gutachten vorgelegt worden, in dem ein grobes Ungleichgewicht der getauschten Optionen belegt wurde. Die Deutsche Bank allerdings hatte die Geschäftsstrategie beim Tausch der Optionen als prämienneutral bezeichnet. Das Landgericht Frankfurt zog allerdings nicht die falsche Darstellung in seinem Urteil als Grundlage heran, sondern stützte das Urteil auf eine unterlassene Warnung bei dem durch neue Abschlüsse immer größer werdenden Risiko.
"Besonders brisant sind die im Urteil getroffenen Feststellungen zu den von der Deutschen Bank vorgelegten Beratungsnotizen", so Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck, Rössner Rechtsanwälte, der den Reiseveranstalter vor dem Landgericht vertreten hat. Das Gericht ging davon aus, dass diese internen Aufzeichnungen nachträglich erstellt oder zumindest nachträglich bearbeitet wurden. Bezeichnenderweise hatte die Deutsche Bank sich auch der gerichtlich angeordneten Vorlage von Telefonaufzeichnungen widersetzt.
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