Immunitätsausschuss wehrt sich gegen Vorwurf der willkürlichen Entscheidung im Fall der Linken-Abgeordneten Lay und Leutert
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 10.02.2012
Pressemitteilung vom: 10.02.2012 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Der Vorsitzende des Immunitätsausschusses des Deutschen Bundestages, Thomas Strobl, MdB, gibt folgenden Beschluss des Ausschusses bekannt: Der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages hat ein in den Medien verbreitetes Schreiben des ...
[Deutscher Bundestag - 10.02.2012] Immunitätsausschuss wehrt sich gegen Vorwurf der willkürlichen Entscheidung im Fall der Linken-Abgeordneten Lay und Leutert
Der Vorsitzende des Immunitätsausschusses des Deutschen Bundestages, Thomas Strobl, MdB, gibt folgenden Beschluss des Ausschusses bekannt:
Der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages hat ein in den Medien verbreitetes Schreiben des Vorsitzenden der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Dr. Gregor Gysi, MdB, scharf zurückgewiesen. Der Ausschuss hat nach den Worten seines Vorsitzenden, Thomas Strobl, MdB, den Beschluss einstimmig mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE gefasst. In dem Schreiben wirft der Abgeordnete Dr. Gysi dem Ausschuss sinngemäß vor, willkürlich zu handeln, wenn er die Immunität der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE Caren Lay und Michael Leutert aufheben würde. Gegen die beiden Abgeordneten will - wie sie selbst öffentlich erklärt haben - die Staatsanwaltschaft Dresden wegen der Blockade eines Neonazi-Aufmarsches am 19. Februar 2011 ermitteln. Dr. Gysi beruft sich in diesem Zusammenhang auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, wonach für die betreffende Zeit eine Strafbarkeitslücke entstanden sei, weil der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen im April 2011 das Sächsische Versammlungsgesetz rückwirkend für nichtig erklärt habe.
Mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE wiesen alle Mitglieder des Ausschusses darauf hin, dass der Ausschuss in der Vergangenheit stets unter Beweis gestellt habe, dass er seine Entscheidungen frei von jeder Willkür treffe und sich einzig seiner Aufgabe verpflichtet fühle, die Funktionsfähigkeit des Bundestages zu wahren und seine Mitglieder vor einer Beeinträchtigung ihrer Mandatsausübung durch ungerechtfertigte Strafverfolgung zu schützen. Dies gelte auch in den vorliegenden Verfahren. Für den Ausschuss stelle sich nicht die Frage, ob sich die beiden Abgeordneten tatsächlich schuldig gemacht haben oder nicht. Darüber werde allein in einem gerichtlichen Verfahren entschieden und nicht etwa aufgrund eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes. Der Ausschuss habe einzig die Frage zu beantworten, ob das gegen die Abgeordneten angekündigte Ermittlungsverfahren gegen immunitätsrechtliche Grundsätze verstößt.
Gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Ausschuss einen Antrag auf Anhörung der Betroffenen sowie auf Wiederherstellung der Immunität abgelehnt. Die Begründung der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP im Ausschuss hierfür war, dass Abgeordnete keine Sonderbehandlung genießen dürften.
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Der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages hat ein in den Medien verbreitetes Schreiben des Vorsitzenden der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Dr. Gregor Gysi, MdB, scharf zurückgewiesen. Der Ausschuss hat nach den Worten seines Vorsitzenden, Thomas Strobl, MdB, den Beschluss einstimmig mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE gefasst. In dem Schreiben wirft der Abgeordnete Dr. Gysi dem Ausschuss sinngemäß vor, willkürlich zu handeln, wenn er die Immunität der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE Caren Lay und Michael Leutert aufheben würde. Gegen die beiden Abgeordneten will - wie sie selbst öffentlich erklärt haben - die Staatsanwaltschaft Dresden wegen der Blockade eines Neonazi-Aufmarsches am 19. Februar 2011 ermitteln. Dr. Gysi beruft sich in diesem Zusammenhang auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, wonach für die betreffende Zeit eine Strafbarkeitslücke entstanden sei, weil der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen im April 2011 das Sächsische Versammlungsgesetz rückwirkend für nichtig erklärt habe.
Mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE wiesen alle Mitglieder des Ausschusses darauf hin, dass der Ausschuss in der Vergangenheit stets unter Beweis gestellt habe, dass er seine Entscheidungen frei von jeder Willkür treffe und sich einzig seiner Aufgabe verpflichtet fühle, die Funktionsfähigkeit des Bundestages zu wahren und seine Mitglieder vor einer Beeinträchtigung ihrer Mandatsausübung durch ungerechtfertigte Strafverfolgung zu schützen. Dies gelte auch in den vorliegenden Verfahren. Für den Ausschuss stelle sich nicht die Frage, ob sich die beiden Abgeordneten tatsächlich schuldig gemacht haben oder nicht. Darüber werde allein in einem gerichtlichen Verfahren entschieden und nicht etwa aufgrund eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes. Der Ausschuss habe einzig die Frage zu beantworten, ob das gegen die Abgeordneten angekündigte Ermittlungsverfahren gegen immunitätsrechtliche Grundsätze verstößt.
Gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Ausschuss einen Antrag auf Anhörung der Betroffenen sowie auf Wiederherstellung der Immunität abgelehnt. Die Begründung der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP im Ausschuss hierfür war, dass Abgeordnete keine Sonderbehandlung genießen dürften.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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