Bundesrat gibt trotz Bedenken grünes Licht für Bankenrettungsfonds
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 10.02.2012
Pressemitteilung vom: 10.02.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Die Länder haben das Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz gebilligt und betont, dass sie dessen Zielsetzung unterstützen. Es schafft mit der "Wiedereröffnung" des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) die befristete Möglichkeit, erneut ...
[Bundesrat - 10.02.2012] Bundesrat gibt trotz Bedenken grünes Licht für Bankenrettungsfonds
Die Länder haben das Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz gebilligt und betont, dass sie dessen Zielsetzung unterstützen. Es schafft mit der "Wiedereröffnung" des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) die befristete Möglichkeit, erneut Banken - zum Beispiel durch die Übernahme von Garantien - unterstützen zu können und eröffnet der Finanzaufsicht größere Handlungsmöglichkeiten.
In einer begleitenden Entschließung beanstandet der Bundesrat jedoch, dass schwerwiegende Bedenken nicht berücksichtigt wurden. Die weitere Mithaftung der Länder für Garantien und Rekapitalisierungsmaßnahmen des Stabilisierungsfonds lehnt er ab. Den Ländern sei angesichts ihrer Spar- und Konsolidierungszwänge - insbesondere aufgrund der Schuldenbremsen - diese weitere Belastung nicht mehr zuzumuten. Zudem bestünden erhebliche Zweifel, ob die vorgesehene Mischfinanzierung von Bund und Ländern im Rahmen der Lastenverteilung des Fonds mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
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Die Länder haben das Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz gebilligt und betont, dass sie dessen Zielsetzung unterstützen. Es schafft mit der "Wiedereröffnung" des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) die befristete Möglichkeit, erneut Banken - zum Beispiel durch die Übernahme von Garantien - unterstützen zu können und eröffnet der Finanzaufsicht größere Handlungsmöglichkeiten.
In einer begleitenden Entschließung beanstandet der Bundesrat jedoch, dass schwerwiegende Bedenken nicht berücksichtigt wurden. Die weitere Mithaftung der Länder für Garantien und Rekapitalisierungsmaßnahmen des Stabilisierungsfonds lehnt er ab. Den Ländern sei angesichts ihrer Spar- und Konsolidierungszwänge - insbesondere aufgrund der Schuldenbremsen - diese weitere Belastung nicht mehr zuzumuten. Zudem bestünden erhebliche Zweifel, ob die vorgesehene Mischfinanzierung von Bund und Ländern im Rahmen der Lastenverteilung des Fonds mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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