Bundesrat will selbständigen Kraftfahrern nicht die Arbeitszeit vorschreiben
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 10.02.2012
Pressemitteilung vom: 10.02.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung deutliche Kritik an der europäischen Vorgabe geübt, die Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern zu regeln. Sie vertreten die Auffassung, dass solche Vorschriften für Selbständige nicht ...
[Bundesrat - 10.02.2012] Bundesrat will selbständigen Kraftfahrern nicht die Arbeitszeit vorschreiben
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung deutliche Kritik an der europäischen Vorgabe geübt, die Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern zu regeln. Sie vertreten die Auffassung, dass solche Vorschriften für Selbständige nicht geboten sind und einen Fremdkörper im geltenden Arbeits- und Wirtschaftsrecht darstellen.
Deutschland ist jedoch zum Erlass entsprechender Vorschriften aufgrund europäischen Rechts verpflichtet. Während die Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer in einer eigenen Verordnung festgelegt sind, enthält die Europäische Richtlinie zur Regelung der Arbeitszeit von Fahrpersonal Vorschriften über die sonstigen Arbeitszeiten von Personen, die Fahrtätigkeiten ausüben. Diese Richtlinie sieht vor, dass auch selbständige Kraftfahrer in ihren Geltungsbereich einzubeziehen sind.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung dieser Regelung in deutsches Recht, auch wenn die Bundesregierung selbst ausdrücklich darauf hinweist, dass auch sie die Einbeziehung der Selbständigen nicht für geboten hält.
Der Bundesrat bestärkt die Bundesregierung in ihrem Bemühen, sich auf europäischer Ebene für eine sachgerechte Anpassung der Richtlinie einzusetzen.
Kontakt:
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung deutliche Kritik an der europäischen Vorgabe geübt, die Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern zu regeln. Sie vertreten die Auffassung, dass solche Vorschriften für Selbständige nicht geboten sind und einen Fremdkörper im geltenden Arbeits- und Wirtschaftsrecht darstellen.
Deutschland ist jedoch zum Erlass entsprechender Vorschriften aufgrund europäischen Rechts verpflichtet. Während die Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer in einer eigenen Verordnung festgelegt sind, enthält die Europäische Richtlinie zur Regelung der Arbeitszeit von Fahrpersonal Vorschriften über die sonstigen Arbeitszeiten von Personen, die Fahrtätigkeiten ausüben. Diese Richtlinie sieht vor, dass auch selbständige Kraftfahrer in ihren Geltungsbereich einzubeziehen sind.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung dieser Regelung in deutsches Recht, auch wenn die Bundesregierung selbst ausdrücklich darauf hinweist, dass auch sie die Einbeziehung der Selbständigen nicht für geboten hält.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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