10.02.2012 23:14 Uhr in Gesellschaft & Familie von spielendraussen.de Ltd.
Schaukel nach DIN EN 1176
Die hochwertige Schaukel auch für die private NutzungKurzfassung: Ein Spielgerät, dass die Norm DIN EN 1176 erfüllt, ist nicht nur für den öffentlichen Bereich nutzbar, sondern überzeugt auch den privaten Kunden durch die hochwertige Bearbeitung und hohe Nutzungsdauer. Nicht zuletzt ist auch der Sicherheitsaspekt ein wichtiges Argument für den Kauf einer Schaukel oder eines Spielturms, die der DIN EN 1176 entsprechen.
[spielendraussen.de Ltd. - 10.02.2012] Bereits seit dem Jahr 1998 gibt es die DIN EN 1176, welche die DIN 7926, die bis dahin gültig war, ersetzt. Diese Norm legt die sicherheitstechnischen Anforderungen fest, die an Spielplatzgeräten und Spielplatzböden eingehalten werden müssen.
Die aktuelle Fassung der DIN EN 1176, die DIN EN 1176:2008 ist seit dem Sommer 2009 gültig. Alle Spielgeräte müssen diese Anforderungen erfüllen, wenn Sie auf öffentlichen Spielplätzen stehen.
Öffentlich bedeutet auch, dass diese Anforderungen von Geräten erfüllt werden müssen, die in Schulen und Kindergärten verbaut werden. Da ist es egal, ob es sich um eine Schaukel oder einen Sandkasten handelt.
Doch auch wenn man ein Spielgerät, wie beispielsweise eine Schaukel für den Privatgebrauch kauft, empfiehlt es sich darauf achten, das diese nach der DIN EN 1176 gefertigt wurden. Entsprechende Anbieter, wie http://spielendraussen.de, weisen in den meisten Fällen gleich auf der Startseite darauf hin, dass die von ihnen angebotenen Spielgeräte der aktuellen DIN-Norm entsprechen. Hier kann man dann sicher sein, dass die Sicherheit der Kinder beim Spielen zu 100% gegeben ist.
Doch wie sieht es aus wenn man einen Sandkasten kaufen möchte? Muss dieser der DIN-Norm ebenso entsprechen wie eine Schaukel? Ja, tatsächlich muss auch ein Sandkasten der DIN-Norm auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen entsprechen.
Spielgeräte sollen den Kindern im allerersten Gedanken Freude bereiten und dazu gehört dann auch die Sicherheit. Wenn man dann noch unter seine aufgebaute neue Schaukel, die der DIN EN 1176 entspricht, den passenden Fallschutz aus Kunstrasen von http://www.rasenqueen.de legt, dann steht dem sicheren Spielen nichts mehr im Wege.
Die aktuelle Fassung der DIN EN 1176, die DIN EN 1176:2008 ist seit dem Sommer 2009 gültig. Alle Spielgeräte müssen diese Anforderungen erfüllen, wenn Sie auf öffentlichen Spielplätzen stehen.
Öffentlich bedeutet auch, dass diese Anforderungen von Geräten erfüllt werden müssen, die in Schulen und Kindergärten verbaut werden. Da ist es egal, ob es sich um eine Schaukel oder einen Sandkasten handelt.
Doch auch wenn man ein Spielgerät, wie beispielsweise eine Schaukel für den Privatgebrauch kauft, empfiehlt es sich darauf achten, das diese nach der DIN EN 1176 gefertigt wurden. Entsprechende Anbieter, wie http://spielendraussen.de, weisen in den meisten Fällen gleich auf der Startseite darauf hin, dass die von ihnen angebotenen Spielgeräte der aktuellen DIN-Norm entsprechen. Hier kann man dann sicher sein, dass die Sicherheit der Kinder beim Spielen zu 100% gegeben ist.
Doch wie sieht es aus wenn man einen Sandkasten kaufen möchte? Muss dieser der DIN-Norm ebenso entsprechen wie eine Schaukel? Ja, tatsächlich muss auch ein Sandkasten der DIN-Norm auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen entsprechen.
Spielgeräte sollen den Kindern im allerersten Gedanken Freude bereiten und dazu gehört dann auch die Sicherheit. Wenn man dann noch unter seine aufgebaute neue Schaukel, die der DIN EN 1176 entspricht, den passenden Fallschutz aus Kunstrasen von http://www.rasenqueen.de legt, dann steht dem sicheren Spielen nichts mehr im Wege.
Weitere Informationen
spielendraussen.de Ltd., Herr Andre Winkmann
Wiesenstr. 34, 47800 Krefeld, Deutschland
Tel.: 02151/613318; http://www.spielendraussen.de
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