Bald wieder mehr Mitbestimmung für über 600.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst - Entwurf für Personalvertretungsrecht beschlossen
- Pressemitteilung der Firma Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), 25.01.2011
Pressemitteilung vom: 25.01.2011 von der Firma Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: Die Mitbestimmung der über 600.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in NRW soll umfangreich ausgebaut und modernisiert werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) hat die ...
[Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW) - 25.01.2011] Bald wieder mehr Mitbestimmung für über 600.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst - Entwurf für Personalvertretungsrecht beschlossen
Die Mitbestimmung der über 600.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in NRW soll umfangreich ausgebaut und modernisiert werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) hat die NRW-Landesregierung in ihrer heutigen (25.01.) Kabinettsitzung beschlossen. "Die Regierung Kraft steht für eine neue Kultur der Mitbestimmung und des gegenseitigen Vertrauens", sagte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
Die frühere Landesregierung hatte 2007 die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst stark eingeschränkt. Mit der LPVG-Novelle soll in Zukunft das Miteinander in den Behörden zwischen den Interessenvertretungen der Beschäftigten und den öffentlichen Arbeitgebern gestärkt werden. "Wir wollen NRW wieder bundesweit zum Mitbestimmungsland Nummer Eins machen", betonte Jäger.
"Früher als sonst bei Gesetzesinitiativen üblich sind wir in einen Dialog mit den Verbänden eingetreten und haben sie auf diese Weise in die Entscheidungsprozesse einbezogen", sagte der Innenminister. Im Mai soll das Änderungsgesetz in den Landtag eingebracht werden. In der Zwischenzeit können alle Verbände während der offiziellen Anhörung weitere Vorschläge in die Diskussion über ein modernes und zeitgemäßes NRW-Personalvertretungsrecht einbringen.
Bei der Novellierung des LPVG stehen folgende drei Ziele im Fokus:
1. Stärkung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretungen der Beschäftigten und den öffentlichen Arbeitgebern, 2. Verbesserung der Rahmenbedingungen der Personalratstätigkeit, erweiterte Mitbestimmung und Mitwirkung sowie 3. Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung zum Schutz der Beschäftigten.
"Mit dem neuen LPVG soll ein Gesamtwerk entstehen, das den Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Behördenleitungen gerecht wird", sagte Jäger.
So sollen zum Beispiel die Leiter von Dienstellen verpflichtet werden, den jeweiligen Personalrat bei Vierteljahresgesprächen über Haushaltsplanung und wirtschaftliche Entwicklung zu informieren. Außerdem kann zukünftig die Frist für eine Erörterung zwischen Behördenleitung und Personalrat bei komplexen Sach- und Rechtsfragen im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.
Auch sollen aufgrund der geplanten deutlichen Ausweitung der Personalratstätigkeit die Anzahl der Freistellungen für die örtlichen Personalräte durch Anpassung der Freistellungsstaffel angehoben werden. Bisher wurde in Dienststellen von 100 bis zu 300 Beschäftigten nur ein Mitglied für gerade einmal zwölf Stunden in der Woche freigestellt. Nunmehr ist in Behörden bereits ab 200 Beschäftigten eine volle Freistellung vorgesehen.
Außerdem soll die Mitbestimmung des Personalrates bei Veränderungen oder Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen wiedereingeführt werden: Das würde sowohl für die Verlängerung von Probezeiten, ordentlichen Kündigungen oder vorzeitigen Versetzungen in den Ruhestand sowie für Umsetzungen innerhalb einer Dienststelle für die Dauer von mehr als drei Monaten gelten.
Muss eine Registraturangestellte dauerhaft Aufgaben in der Poststelle übernehmen, um dort Personalengpässe auszugleichen, unterliegt diese Maßnahme bisher nicht der Mitbestimmung des Personalrates. Künftig soll auch der Schutz der Beschäftigten für interne Arbeitsplatzwechsel gestärkt werden, indem der Personalrat auch über Umsetzungen mitzubestimmen hat, die nicht mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden sind.
Erstmals soll es ein Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei wichtigen Organisationsentscheidungen der Dienststelle geben etwa bei der Einführung der Telearbeit.
Den Entwurf des Änderungsgesetzes des LPVG finden Sie unter http://www.mik.nrw.de.
Die Mitbestimmung der über 600.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in NRW soll umfangreich ausgebaut und modernisiert werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) hat die NRW-Landesregierung in ihrer heutigen (25.01.) Kabinettsitzung beschlossen. "Die Regierung Kraft steht für eine neue Kultur der Mitbestimmung und des gegenseitigen Vertrauens", sagte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
Die frühere Landesregierung hatte 2007 die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst stark eingeschränkt. Mit der LPVG-Novelle soll in Zukunft das Miteinander in den Behörden zwischen den Interessenvertretungen der Beschäftigten und den öffentlichen Arbeitgebern gestärkt werden. "Wir wollen NRW wieder bundesweit zum Mitbestimmungsland Nummer Eins machen", betonte Jäger.
"Früher als sonst bei Gesetzesinitiativen üblich sind wir in einen Dialog mit den Verbänden eingetreten und haben sie auf diese Weise in die Entscheidungsprozesse einbezogen", sagte der Innenminister. Im Mai soll das Änderungsgesetz in den Landtag eingebracht werden. In der Zwischenzeit können alle Verbände während der offiziellen Anhörung weitere Vorschläge in die Diskussion über ein modernes und zeitgemäßes NRW-Personalvertretungsrecht einbringen.
Bei der Novellierung des LPVG stehen folgende drei Ziele im Fokus:
1. Stärkung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretungen der Beschäftigten und den öffentlichen Arbeitgebern, 2. Verbesserung der Rahmenbedingungen der Personalratstätigkeit, erweiterte Mitbestimmung und Mitwirkung sowie 3. Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung zum Schutz der Beschäftigten.
"Mit dem neuen LPVG soll ein Gesamtwerk entstehen, das den Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Behördenleitungen gerecht wird", sagte Jäger.
So sollen zum Beispiel die Leiter von Dienstellen verpflichtet werden, den jeweiligen Personalrat bei Vierteljahresgesprächen über Haushaltsplanung und wirtschaftliche Entwicklung zu informieren. Außerdem kann zukünftig die Frist für eine Erörterung zwischen Behördenleitung und Personalrat bei komplexen Sach- und Rechtsfragen im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.
Auch sollen aufgrund der geplanten deutlichen Ausweitung der Personalratstätigkeit die Anzahl der Freistellungen für die örtlichen Personalräte durch Anpassung der Freistellungsstaffel angehoben werden. Bisher wurde in Dienststellen von 100 bis zu 300 Beschäftigten nur ein Mitglied für gerade einmal zwölf Stunden in der Woche freigestellt. Nunmehr ist in Behörden bereits ab 200 Beschäftigten eine volle Freistellung vorgesehen.
Außerdem soll die Mitbestimmung des Personalrates bei Veränderungen oder Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen wiedereingeführt werden: Das würde sowohl für die Verlängerung von Probezeiten, ordentlichen Kündigungen oder vorzeitigen Versetzungen in den Ruhestand sowie für Umsetzungen innerhalb einer Dienststelle für die Dauer von mehr als drei Monaten gelten.
Muss eine Registraturangestellte dauerhaft Aufgaben in der Poststelle übernehmen, um dort Personalengpässe auszugleichen, unterliegt diese Maßnahme bisher nicht der Mitbestimmung des Personalrates. Künftig soll auch der Schutz der Beschäftigten für interne Arbeitsplatzwechsel gestärkt werden, indem der Personalrat auch über Umsetzungen mitzubestimmen hat, die nicht mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden sind.
Erstmals soll es ein Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei wichtigen Organisationsentscheidungen der Dienststelle geben etwa bei der Einführung der Telearbeit.
Den Entwurf des Änderungsgesetzes des LPVG finden Sie unter http://www.mik.nrw.de.
Über Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW):
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
Firmenkontakt:
http://www.mik.nrw.de
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