13.02.2012 16:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von BVMW

Bundesregierung darf Energieeffizienzrichtlinie nicht blockieren

Kurzfassung: (ddp direct)Berlin / Brüssel Zum morgigen Treffen der EU-Energieminister erklärt Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) und des europäischen Mittelstandsdachverbandes (CEA-PME):

Deutschland ist auf dem besten Wege, die angestrebten Energieeffizienz- und Einsparziele bis 2020 zu verfehlen. Wir begrüßen daher die Bestrebungen der EU, Unternehmen und Haushalte mit einer Energieeffizienzrichtlinie beim Energiesparen zu unterstützen. Die Vertreter ...
[BVMW - 13.02.2012] (ddp direct)Berlin / Brüssel Zum morgigen Treffen der EU-Energieminister erklärt Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) und des europäischen Mittelstandsdachverbandes (CEA-PME):

Deutschland ist auf dem besten Wege, die angestrebten Energieeffizienz- und Einsparziele bis 2020 zu verfehlen. Wir begrüßen daher die Bestrebungen der EU, Unternehmen und Haushalte mit einer Energieeffizienzrichtlinie beim Energiesparen zu unterstützen. Die Vertreter der Bundesregierung sollten daher keine Blockadehaltung einnehmen, sondern für eine verlässliche, einfache und unbürokratische Lösung eintreten. Wir erwarten eine klare Positionierung zur neuen Energieeffizienzrichtlinie.

Die Energieeffizienzrichtlinie sieht ein verpflichtendes Anreizsystem vor. So sollen jährlich rund 1,5 Prozent der Energiemenge, die im Vorjahr verkauft wurde, eingespart werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Informationen zu Energieverbrauch und -einsparung das A und O für kleine und mittlere Unternehmen. Sie benötigen vor allem Hilfe zur Selbsthilfe. Ohne ausreichende Energieeffizienzmaßnahmen kann auch die Energiewende in Deutschland nicht gelingen.

Allerdings muss Brüssel bei der Ausgestaltung seiner Richtlinie Augenmaß walten lassen. Kosten und Nutzen sollten in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden. Das umfasst auch die Belastungen für die Energieverteiler. Die Wahl der jeweiligen Maßnahmen, um die angestrebten Effizienzziele zu erreichen, sollte den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben.


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