Gemeinsame Erklärung des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Januar 2011

  • Pressemitteilung der Firma Bundesversicherungsamt (BVA), 25.01.2011
Pressemitteilung vom: 25.01.2011 von der Firma Bundesversicherungsamt (BVA) aus Bonn

Kurzfassung: Bonn - Der GKV-Schätzerkreis hat bei seiner heutigen Sitzung seine Schätzung der Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2010 und 2011 einvernehmlich aktualisiert. Der GKV-Schätzerkreis besteht aus Fachleuten ...

[Bundesversicherungsamt (BVA) - 25.01.2011] Gemeinsame Erklärung des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Januar 2011


Bonn - Der GKV-Schätzerkreis hat bei seiner heutigen Sitzung seine Schätzung der Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2010 und 2011 einvernehmlich aktualisiert. Der GKV-Schätzerkreis besteht aus Fachleuten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesversicherungsamtes und des GKV-Spitzenverbandes.

Für das Jahr 2010 geht der GKV-Schätzerkreis davon aus, dass die Einnahmen des Gesundheitsfonds mit 173,9 Mrd. Euro um etwa 0,3 Mrd. Euro höher ausgefallen sind als noch im September 2010 eingeschätzt. Die erwarteten Ausgaben der Krankenkassen betragen 172,1 Mrd. Euro. Die Zuweisungen an die Krankenkassen betragen unverändert 170,3 Mrd. Euro, so dass die gesetzliche Mindesthöhe der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bereits mit dem Jahresabschluss 2010 erreicht wird. Einnahmen, die einzelne Krankenkassen aus Zusatzbeiträgen erzielen, sind nicht Gegenstand der Schätzung.

Auch für das Jahr 2011 werden konjunkturbedingte Mehreinnahmen prognostiziert. Mit 181,6 Mrd. Euro werden die Einnahmen des Gesundheitsfonds rund 0,5 Mrd. Euro höher ausfallen als zuletzt geschätzt. Die Zuweisungen an die Krankenkassen bleiben unverändert bei 178,9 Mrd. Euro. Dem stehen Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von voraussichtlich 178,7 Mrd. Euro gegenüber. Insofern geht der Schätzerkreis weiterhin davon aus, dass im Jahr 2011 die durchschnittlichen Ausgaben der Krankenkassen durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gedeckt werden.

Nach den gesetzlichen Vorgaben für den Gesundheitsfonds führen unerwartete Mehreinnahmen nicht zu höheren Zuweisungen an die Krankenkassen, sondern werden der Liquiditätsreserve zugeführt. Die Liquiditätsreserve dient dem Ausgleich unterjähriger Schwankungen in den Einnahmen und unerwarteter Einnahmeausfälle. Auch sollen der Sozialausgleich und Zusatzbeiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II in den Jahren 2012 bis 2014 aus der Liquiditätsreserve finanziert werden.


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