Vorsicht beim närrischen Treiben in der Wohnung
- Pressemitteilung der Firma VdW Bayern, 14.02.2012
Pressemitteilung vom: 14.02.2012 von der Firma VdW Bayern aus München
Kurzfassung: Auch an Fasching gilt die Nachtruhe München (14.02.2012) - Für rauschende Feste im Mehrparteienhaus gibt es auch an den närrischen Faschingstagen keinen Freibrief. Nach Hausordnung und Landesimmissionsschutzgesetz gilt ausnahmslos eine Nachtruhe ...
[VdW Bayern - 14.02.2012] Vorsicht beim närrischen Treiben in der Wohnung
Auch an Fasching gilt die Nachtruhe
München (14.02.2012) - Für rauschende Feste im Mehrparteienhaus gibt es auch an den närrischen Faschingstagen keinen Freibrief. Nach Hausordnung und Landesimmissionsschutzgesetz gilt ausnahmslos eine Nachtruhe von 22 bis sechs Uhr morgens. Darauf verweist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern). Für Partys oder Musik gelte dann grundsätzlich gedämpfte Lautstärke.
Das Recht auf eine ordentliche Feier im Jahr, auf das sich viele Mieter gerne berufen, ist nur eine Legende. Ein schönes Faschingstreiben mit Freunden ist dennoch möglich, wenn man sich an ein paar Spielregeln hält. 'Am besten ist es, die Nachbarn schon vorab über die Feier zu informieren', empfiehlt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Für Wohlwollen im Haus sorge auch die Einladung, beim Fest vorbeizuschauen. Selbstverständlich kostümiert.
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Diese und weitere Pressemitteilungen finden Sie unter http://www.vdwbayern.de/presse.
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Zeichen (inkl. Leerzeichen): 904
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Der Abdruck ist frei.
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Ansprechpartner für die Medien:
Medienreferent Tobias Straubinger
Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. (VdW Bayern) Stollbergstraße 7, 80539 München
Telefon: (089) 29 00 20-305
Fax: (089) 228 59 40
E-Mail: tobias.straubinger@vdwbayern.de
Internet: www.vdwbayern.de
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Im VdW Bayern sind 461 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen - darunter 330 Wohnungsgenossenschaften und 90 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 550.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.
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Auch an Fasching gilt die Nachtruhe
München (14.02.2012) - Für rauschende Feste im Mehrparteienhaus gibt es auch an den närrischen Faschingstagen keinen Freibrief. Nach Hausordnung und Landesimmissionsschutzgesetz gilt ausnahmslos eine Nachtruhe von 22 bis sechs Uhr morgens. Darauf verweist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern). Für Partys oder Musik gelte dann grundsätzlich gedämpfte Lautstärke.
Das Recht auf eine ordentliche Feier im Jahr, auf das sich viele Mieter gerne berufen, ist nur eine Legende. Ein schönes Faschingstreiben mit Freunden ist dennoch möglich, wenn man sich an ein paar Spielregeln hält. 'Am besten ist es, die Nachbarn schon vorab über die Feier zu informieren', empfiehlt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Für Wohlwollen im Haus sorge auch die Einladung, beim Fest vorbeizuschauen. Selbstverständlich kostümiert.
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Über VdW Bayern:
Im VdW Bayern sind 461 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen – darunter 330 Wohnungsgenossenschaften und 90 kommunale Woh-nungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 550.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.
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