Landgericht Köln stärkt Pressevertriebsfreiheit und wendet sich gegen das Preiskartell des Grosso Verbandes
- Pressemitteilung der Firma Bauer Media Group, 14.02.2012
Pressemitteilung vom: 14.02.2012 von der Firma Bauer Media Group aus Hamburg
Kurzfassung: Bauer Media Group begrüßt Entscheidung und bekennt sich zum System Hamburg, 14. Februar 2012 – Die Bauer Media Group begrüßt das heute ergangene Urteil des Landgerichts Köln im Verfahren der Bauer Vertriebs KG gegen den Bundesverband Presse ...
[Bauer Media Group - 14.02.2012] Landgericht Köln stärkt Pressevertriebsfreiheit und wendet sich gegen das Preiskartell des Grosso Verbandes
Bauer Media Group begrüßt Entscheidung und bekennt sich zum System
Hamburg, 14. Februar 2012 – Die Bauer Media Group begrüßt das heute ergangene Urteil des Landgerichts Köln im Verfahren der Bauer Vertriebs KG gegen den Bundesverband Presse Grosso. Das Gericht wendet sich gegen ein unzulässiges Preis- und Konditionenkartell des Grosso Verbandes und verbietet diesem Handelsspannen zentral für seine Mitglieder mit den Verlagen zu verhandeln. Diese Entscheidung stärkt die nach Artikel 5 Grundgesetz gewährleistete Pressevertriebsfreiheit der Verlage sowie das gesamte deutsche Pressevertriebssystem. Das Urteil macht den Weg frei für bilaterale Verhandlungen zwischen Verlagen und Grossisten. Damit werden dringend erforderliche Reformen möglich. Durch den Wegfall des zentralen Verhandlungsmandats des Grosso Verbands können regionale Unterschiede hinsichtlich Leistungsbedarf und Kostenlast pro Grosso Gebiet zukünftig angemessen berücksichtigt werden.
Gericht stellt fest: Pressevertriebssystem nicht in Gefahr
Mit dem Urteil stellt das Gericht fest, dass ein Wegfall des zentralen Verhandlungsmandats des Grosso Verbandes keine Gefahr für das deutsche Pressevertriebssystem darstellt. Die "System-Essentials" Preisbindung, Remissionsrecht, Dispositionsfreiheit und Neutralität bleiben von dem Urteil unberührt. §20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird auch zukünftig sicherstellen, dass die Neutralität ("freier Marktzutritt") und die Gleichbehandlung ("gleiche Konditionen für gleiche Leistungen") unter den Verlagen gewährleistet bleiben. Denn bilaterale Verhandlungen der Verlage mit einem Grossisten führen zu einer "einheitlichen Handelsspanne" pro Gebiet für gleiche Leistungen. Das schließt die Gewährung von einseitigen und sachlich nicht gerechtfertigten Sondervorteilen aus.
Bauer bekennt sich zum Pressevertriebssystem
Die Bauer Media Group steht seit jeher und auch zukünftig hinter den System-Essentials Preisbindung, Remission, Disposition und Neutralität des deutschen Pressevertriebs, die ein möglichst vielfältiges Angebot von Presseerzeugnissen (Pressevielfalt) an möglichst vielen Verkaufsstellen (Überall-Erhältlichkeit) in Deutschland gewährleisten. Das Unternehmen wird seinen Pressevertrieb auch zukünftig nach diesen Prinzipien organisieren.
Bauer Media Group begrüßt Entscheidung und bekennt sich zum System
Hamburg, 14. Februar 2012 – Die Bauer Media Group begrüßt das heute ergangene Urteil des Landgerichts Köln im Verfahren der Bauer Vertriebs KG gegen den Bundesverband Presse Grosso. Das Gericht wendet sich gegen ein unzulässiges Preis- und Konditionenkartell des Grosso Verbandes und verbietet diesem Handelsspannen zentral für seine Mitglieder mit den Verlagen zu verhandeln. Diese Entscheidung stärkt die nach Artikel 5 Grundgesetz gewährleistete Pressevertriebsfreiheit der Verlage sowie das gesamte deutsche Pressevertriebssystem. Das Urteil macht den Weg frei für bilaterale Verhandlungen zwischen Verlagen und Grossisten. Damit werden dringend erforderliche Reformen möglich. Durch den Wegfall des zentralen Verhandlungsmandats des Grosso Verbands können regionale Unterschiede hinsichtlich Leistungsbedarf und Kostenlast pro Grosso Gebiet zukünftig angemessen berücksichtigt werden.
Gericht stellt fest: Pressevertriebssystem nicht in Gefahr
Mit dem Urteil stellt das Gericht fest, dass ein Wegfall des zentralen Verhandlungsmandats des Grosso Verbandes keine Gefahr für das deutsche Pressevertriebssystem darstellt. Die "System-Essentials" Preisbindung, Remissionsrecht, Dispositionsfreiheit und Neutralität bleiben von dem Urteil unberührt. §20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird auch zukünftig sicherstellen, dass die Neutralität ("freier Marktzutritt") und die Gleichbehandlung ("gleiche Konditionen für gleiche Leistungen") unter den Verlagen gewährleistet bleiben. Denn bilaterale Verhandlungen der Verlage mit einem Grossisten führen zu einer "einheitlichen Handelsspanne" pro Gebiet für gleiche Leistungen. Das schließt die Gewährung von einseitigen und sachlich nicht gerechtfertigten Sondervorteilen aus.
Bauer bekennt sich zum Pressevertriebssystem
Die Bauer Media Group steht seit jeher und auch zukünftig hinter den System-Essentials Preisbindung, Remission, Disposition und Neutralität des deutschen Pressevertriebs, die ein möglichst vielfältiges Angebot von Presseerzeugnissen (Pressevielfalt) an möglichst vielen Verkaufsstellen (Überall-Erhältlichkeit) in Deutschland gewährleisten. Das Unternehmen wird seinen Pressevertrieb auch zukünftig nach diesen Prinzipien organisieren.
Über Bauer Media Group:
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
Firmenkontakt:
Pressekontakt:
Bauer Media Group
Berit Sbirinda
Tel: 040/3019-1080
E-Mail: kommunikation@bauermedia.com
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