4.564 Asylanträge im Januar 2012

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium des Innern (BMI), 14.02.2012
Pressemitteilung vom: 14.02.2012 von der Firma Bundesministerium des Innern (BMI) aus Berlin

Kurzfassung: Im Januar 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 4.564 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 390 Personen (9,3 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2011 stieg die Zahl ...

[Bundesministerium des Innern (BMI) - 14.02.2012] 4.564 Asylanträge im Januar 2012


Im Januar 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 4.564 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 390 Personen (9,3 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2011 stieg die Zahl der Asylbewerber um 816 Personen (21,8 Prozent).
599 Personen erhielten im Januar 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (15,0 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 143 Personen (3,6 Prozent) sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthalts-gesetz).

Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Januar 2012 4.564 Personen (Vormonat 4.174 Personen) Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 390
(9,3 Prozent) gestiegen und gegenüber dem Vorjahresmonat um 816 (21,8 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Januar 2012 waren:
Zum Vergleich
November Dezember Januar
1. Serbien 904 853 697
2. Afghanistan 624 461 647
3. Irak 507 378 543
4. Pakistan 365 387 369
5. Iran 363 323 329
6. Syrien 279 210 204
7. Russische Föderation 144 155 202
8. Mazedonien 186 109 154
9. Türkei 140 122 117
10. Indien 83 48 92

Neben den 4.564 Erstanträgen wurden im Januar 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 810 Folgeanträge gestellt.
Im Januar 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 3.985 Personen (Vormonat: 3.673) entschieden.
Insgesamt 599 Personen (15,0 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 44 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 555 Personen (13,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Januar 2012 bei 143 Personen (3,6 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 2.076 Personen (52,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.167 Personen (29,3 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Januar 2012 35.321, darunter 31.062 Erstanträge und 4.259 Folgeanträge (Vormonat: 33.773 anhängige Verfahren, davon 29.502 Erst- und 4.271 Folgeanträge).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.


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