Unfähigkeit oder Dreistigkeit – das ist hier die Frage

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 15.02.2012
Pressemitteilung vom: 15.02.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlässlich der Antwort des Bundesministeriums auf eine schriftliche Frage der SPD-Fraktion, wann der Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines nationalen Waffenregisters den Ländern und den Fraktionen des Bundestages zugeleitet wurde erklärt ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 15.02.2012] Unfähigkeit oder Dreistigkeit – das ist hier die Frage


Anlässlich der Antwort des Bundesministeriums auf eine schriftliche Frage der SPD-Fraktion, wann der Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines nationalen Waffenregisters den Ländern und den Fraktionen des Bundestages zugeleitet wurde erklärt die stellvertretende innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Fograscher:

Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) regelt unter anderen, wem zu welchem Zeitpunkt die Entwürfe von Gesetzesvorlagen (sogenannte Referentenentwürfe) zuzuleiten sind. Gerade vom Bundesminister des Innern, der nicht nur Verfassungsminister sondern auch für die GGO federführend zuständig ist, darf man die genaue Beachtung solcher Vorschriften erwarten. Das Gegenteil ist aber der Fall und wird auch noch als Normalität dargestellt.

Auf die schriftliche Frage, wann der Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines nationalen Waffenregisters den Ländern und den Fraktionen des Bundestages zugeleitet wurde, teilt der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Schröder mit, der Entwurf sei am 6. Juli 2011 den Ländern und am 22. Juni 2011 den Koalitionsfraktionen zugeleitet worden. Die "förmliche Beteiligung" der Fraktionen des Deutschen Bundestages erfolge im Rahmen der Ausschussberatungen.

Spätestens am 6. Juli 2011, von der Vorzugsbehandlung der Koalitionsfraktionen einmal abgesehen, hätte der Entwurf aber allen Fraktionen des Bundestages zugeleitet werden müssen. Denn Paragraf 48 Abs. 2 der GGO lautet unmissverständlich, dass ein Gesetzentwurf, wenn er den Ländern zugeleitet wird, auch den Geschäftsstellen der Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben ist.

Dass diese seit langem geltende Vorschrift nicht beachtet wurde, ist eine bemerkenswerte Missachtung des Parlaments. Die jetzige falsche Antwort auf die schriftliche Frage setzt aber dem Vorgang die Krone auf. Statt den eindeutigen Rechtsverstoß zuzugeben, um Entschuldigung zu bitten und Besserung zu geloben, wird die Opposition wie selbstverständlich auf die späteren Ausschussberatungen verwiesen.

Wie unfähig oder dreist muss die Leitung eines Ministeriums sein, um zu glauben, dass derartige Ausführungen von Volksvertretern hingenommen werden?


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