Weiterer Dachfonds betroffen - DJE Real Estate Fonds wird aufgelöst

Weiterer Dachfonds betroffen - DJE Real Estate Fonds wird aufgelöst
Kurzfassung: Das Tief der offenen Immobilien Fonds hält an. Erst vor kurzem wurde die Abwicklung des DJE Real Estate Fonds von DJE Investment S.A. bekannt gegeben. Hierbei handelt es sich um einen sog. Dachfonds, der in mehrere offene Immobilienfonds investiert hat. Diese sind ihrerseits teilweise geschlossen oder in der Liquidation.
Auch der DJE Real Estate Fonds soll unter der Verunsicherung des Marktes und Mittelabflüssen gelitten haben. Es soll an ausreichend liquiden Mitteln gefehlt haben.
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[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 15.02.2012] http://www.grprainer.com/DJE-Real-Estate.html
Das Tief der offenen Immobilien Fonds hält an. Erst vor kurzem wurde die Abwicklung des DJE Real Estate Fonds von DJE Investment S.A. bekannt gegeben. Hierbei handelt es sich um einen sog. Dachfonds, der in mehrere offene Immobilienfonds investiert hat. Diese sind ihrerseits teilweise geschlossen oder in der Liquidation.
Auch der DJE Real Estate Fonds soll unter der Verunsicherung des Marktes und Mittelabflüssen gelitten haben. Es soll an ausreichend liquiden Mitteln gefehlt haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com rät: Die Anleger werden verärgert sein, weil sie nicht wissen, wie viel sie von ihrem Kapital zurückerhalten werden.
Betroffene sollten jetzt aber nicht tatenlos der Dinge harren, die da kommen könnten, sondern von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie sich möglicherweise im Wege des Schadensersatzes schadlos halten können.
Ein Anwalt sollte untersuchen, ob der Anleger von der Bank, die den Fonds vermittelt hat, falsch beraten wurde. Dies könnte der Fall sein, wenn die Bank über die tatsächlich bestehenden Risiken einer Fondsbeteiligung pflichtwidrig nicht aufgeklärt hat. Die schuldhafte Verletzung von Aufklärungspflichten könnte einen Schadensersatzanspruch des Anlegers auslösen.
Ein weiterer Ansatzpunkt für einen Schadensersatzanspruch könnte vorliegen, wenn die Bank Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, verschwiegen hat, die sie für die Fondsvermittlung erhielt. Das Verschweigen aufklärungspflichtiger Kick-Backs kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ebenfalls zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen.
Für Anleger, die sich durch ihre Bank schlecht beraten fühlen, kann es also durchaus lohnenswert sein, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Zu beachten ist allerdings, dass Schadensersatzansprüche der Verjährung unterliegen. Tritt diese ein, können tatsächlich bestehende Schadensersatzansprüche nicht mehr durchgesetzt werden, wenn der Gegner sich auf Verjährung beruft.
Geschädigte Anleger sollten deshalb zeitnah einen Rechtsanwalt aufsuchen.

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