Ehemalige Bundesverfassungsrichterin Dr. Gisela Niemeyer verstorben

  • Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 15.02.2012
Pressemitteilung vom: 15.02.2012 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe

Kurzfassung: Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Gisela Niemeyer ist am 7. Februar 2012 im Alter von 88 Jahren verstorben. Gisela Niemeyer wurde 1923 in Danzig geboren. Nach ihrer juristischen Ausbildung war sie von 1957 bis 1964 in der ...

[Bundesverfassungsgericht - 15.02.2012] Ehemalige Bundesverfassungsrichterin Dr. Gisela Niemeyer verstorben


Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Gisela Niemeyer ist am 7. Februar 2012 im Alter von 88 Jahren verstorben.

Gisela Niemeyer wurde 1923 in Danzig geboren. Nach ihrer juristischen Ausbildung war sie von 1957 bis 1964 in der Finanzverwaltung in Bonn und anschließend als Lehrerin an der Landesfinanzschule Nordrhein-Westfalen tätig. 1966 begann ihre Laufbahn in der Finanzgerichtsbarkeit, zunächst als Richterin, ehe sie 1971 zur Vorsitzenden Richterin des Finanzgerichts Düsseldorf ernannt wurde. Bereits ein Jahr später erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof. Als sie 1977 zur Präsidentin des Finanzgerichts Düsseldorf berufen wurde, war sie die erste Frau, die einem Finanzgericht vorstand.

Dr. Gisela Niemeyer gehörte dem Bundesverfassungsgericht vom 2. November 1977 bis 28. November 1989 als Richterin des Ersten Senats an. Ihre Richterpersönlichkeit war durch eine beeindruckende Tat- und Schaffenskraft geprägt. Als Berichterstatterin auf dem Gebiet des Familienrechts hat sie die Rechtsprechung des Ersten Senats entscheidend beeinflusst.

In Anerkennung ihrer um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste wurde Gisela Niemeyer 1989 das große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Sie lebte zuletzt in Bonn.


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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

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