15.02.2012 19:09 Uhr in Computer & Internet von Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.
TKG-Novelle: Viel Rauch um nichts?
Verband prüft VerfassungsbeschwerdeKurzfassung: Der Kompromiss zum Telekommunikationsgesetz stößt beim Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V. auf harsche Kritik. Statt einer gesetzlichen Garantie des Internetzugangs findet sich im Gesetz ein Sammelsurium von Unverbindlichkeiten.
[Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V. - 15.02.2012] Der Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V. ist mit dem kürzlich ausgehandelten Kompromiss zum Telekommunikationsgesetz alles andere als zufrieden. "Unterm Strich wurde eine große Chance vertan. Das Gesetz ist ein Sammelsurium von Unverbindlichkeiten. Es bedient vor allem die Interessen der Wirtschaft und lässt Millionen Menschen im Regen stehen.", meint Bernd Rudolph, 2. Vorsitzender der Interessenvertretung.
In zahlreichen Gesprächen, Stellungnahmen und während der Anhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie hatten Mitglieder des Vereins dafür geworben, das Recht auf einen Internetzugang gesetzlich zu garantieren. Damit stießen sie zunächst verbreitet auf offene Ohren. Rudolph: "Doch nichts von unseren Vorschlägen wurde letztlich umgesetzt. Großmundige Ankündigungen selbst aus Unionskreisen verliefen am Ende im Sand. Wir verkennen nicht, dass zahlreiche Regelungen des Gesetzes sinnvoll und richtig sind. Wenn Betroffene aber nichts davon wirklich einfordern können, nützt das wenig." Noch nicht einmal definiert wurde, was ein im Gesetz sogenannter "funktionaler Internetzugang" sein soll. Jeder versteht darunter etwas anderes, was bei einem Blick auf den unterschiedlichen Sprachgebrauch in Deutschland deutlich wird. "Mal sagt man, ein Megabit pro Sekunde, mal zwei, mal sechs. Andere wichtige Parameter, wie Verfügbarkeit und Inklusivvolumen werden in den meisten Fällen gar nicht erst berücksichtigt,", ärgern sich die Interessenvertreter.
Bei -geteilt.de- will man deshalb prüfen, eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg zu bringen. "Das Grundgesetz fordert vom Bund, 'flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen' im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation zu gewährleisten. Wenn der Gesetzgeber nicht festlegen will, was 'angemessen und ausreichend' ist, muss das höchste Gericht darüber befinden.", sagt Rudolph.
Der Bundesverband wird auf seiner Jahreshauptversammlung Anfang März das weitere Vorgehen beraten und dann zunächst Verbündete suchen. "In unserem Kampf mit der Lobby der Telekommunikationswirtschaft gleichen wir David gegen Goliath. Doch wir haben einen langen Atem. Das beweisen wir seit Jahren. Und wir werden es im Interesse der Menschen in unserem Land auch weiter tun.", schließt Rudolph.
In zahlreichen Gesprächen, Stellungnahmen und während der Anhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie hatten Mitglieder des Vereins dafür geworben, das Recht auf einen Internetzugang gesetzlich zu garantieren. Damit stießen sie zunächst verbreitet auf offene Ohren. Rudolph: "Doch nichts von unseren Vorschlägen wurde letztlich umgesetzt. Großmundige Ankündigungen selbst aus Unionskreisen verliefen am Ende im Sand. Wir verkennen nicht, dass zahlreiche Regelungen des Gesetzes sinnvoll und richtig sind. Wenn Betroffene aber nichts davon wirklich einfordern können, nützt das wenig." Noch nicht einmal definiert wurde, was ein im Gesetz sogenannter "funktionaler Internetzugang" sein soll. Jeder versteht darunter etwas anderes, was bei einem Blick auf den unterschiedlichen Sprachgebrauch in Deutschland deutlich wird. "Mal sagt man, ein Megabit pro Sekunde, mal zwei, mal sechs. Andere wichtige Parameter, wie Verfügbarkeit und Inklusivvolumen werden in den meisten Fällen gar nicht erst berücksichtigt,", ärgern sich die Interessenvertreter.
Bei -geteilt.de- will man deshalb prüfen, eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg zu bringen. "Das Grundgesetz fordert vom Bund, 'flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen' im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation zu gewährleisten. Wenn der Gesetzgeber nicht festlegen will, was 'angemessen und ausreichend' ist, muss das höchste Gericht darüber befinden.", sagt Rudolph.
Der Bundesverband wird auf seiner Jahreshauptversammlung Anfang März das weitere Vorgehen beraten und dann zunächst Verbündete suchen. "In unserem Kampf mit der Lobby der Telekommunikationswirtschaft gleichen wir David gegen Goliath. Doch wir haben einen langen Atem. Das beweisen wir seit Jahren. Und wir werden es im Interesse der Menschen in unserem Land auch weiter tun.", schließt Rudolph.
Weitere Informationen
Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V., Herr Bernd Rudolph
Lindenring 47, 09387 Seifersdorf, Deutschland
Tel.: 0173/3070615; http://www.geteilt.de
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