16.02.2012 13:46 Uhr in Handel & Dienstleistungen von Innoventure GmbH
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
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Stellt ein Arbeitgeber in seinem Betrieb elektrische Geräte wie z.B. Computer, Kopierer, oder auch Bohrmaschinen, usw. zur Verfügung, hat er sämtliche notwendigen Maßnahmen zu ermitteln und durchzuführen, um eine sichere Benutzung gewährleisten zu können. Das jedenfalls steht im Arbeitsschutzgesetz (ArbschG). Wie genau man dieser Verpflichtung gesetzeskonform nachkommt, erfahren Sie in diesem Führer durch den Dschungel von Gesetzen, Verordnungen, technischen Richtlinien und Vorschriften.
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