16.02.2012 14:22 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Gefängnis für Steuersünder
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Steuersünder werden härter bestraft. Dafür sorgt das neue Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. 1 StR 525/11) vom 07.02.2012. Die Richter des ersten Strafsenats bestätigen die Rechtsprechung aus dem Jahr 2008: Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss grundsätzlich ins Gefängnis. Nur bei "besonders gewichtigen Milderungsgründen" könnte eine Bewährungsstrafe in Betracht gezogen werden. In dem Urteil aus 2008 (Az. 1 StR 416/08) wurden die Strafen für Steuerhinterzieher vom BGH erhöht. Bei einer hinterzogenen Steuerschuld in Höhe von 50.000 Euro kann eine Geldstrafe verhängt werden. Liegt die hinterzogene Steuerschuld zwischen 50.000 und 100.000 Euro kann der Richter ja nach Einzelfall entscheiden. Bei eklatant hohen Beträgen, die hinterzogen wurden, können Gefängnisstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren als Strafe folgen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass diese zur Bewährung ausgesetzt werden können. Dies kann regelmäßig bei einem Hinterziehungsbetrag bis zu 1 Millionen Euro gelten.
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