Land muss beim Lärmschutz durchgreifen

  • Pressemitteilung der Firma Grüne Fraktion Landtag Brandenburg, 16.02.2012
Pressemitteilung vom: 16.02.2012 von der Firma Grüne Fraktion Landtag Brandenburg aus Potsdam

Kurzfassung: Der infrastrukturpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MICHAEL JUNGCLAUS, hat dem Verkehrsministerium vorgeworfen, die Missachtung der im Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Berlin-Brandenburg festgeschriebenen ...

[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 16.02.2012] Land muss beim Lärmschutz durchgreifen


Der infrastrukturpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MICHAEL JUNGCLAUS, hat dem Verkehrsministerium vorgeworfen, die Missachtung der im Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Berlin-Brandenburg festgeschriebenen Lärmschutzgrenzwerte durch die Flughafengesellschaft tatenlos hinzunehmen. Der zuständige Staatssekretär Rainer Bretschneider habe auf der heutigen Sitzung des Infrastruktur-Ausschusses seine Fragen zur Einhaltung dieser rechtlich bindenden Standards ausweichend beantwortet und habe offensichtliche Widersprüche nicht ausräumen können. "Die Landesregierung lässt sich beim Thema Lärmschutz von der Flughafengesellschaft auf der Nase herumtanzen. Es ist höchste Zeit, dass sie endlich durchgreift."

Die für die Umsetzung des Lärmschutzes am BER zuständige Flughafengesellschaft hatte unlängst ihre Auffassung wiederholt, dass in Innenräumen rund um den Flughafen tagsüber bis zu sechs Mal eine Überschreitung des Maximalpegels von 55 Dezibel durch Fluglärm möglich sei. Mit dieser Maßgabe wurden auch Bescheide an Fluglärm-Betroffene verschickt. Der tatsächliche Wert laut Planfeststellungsbeschluss liege jedoch bei keiner Überschreitung von 55 Dezibel tags in Innenräumen, sagte MICHAEL JUNGCLAUS.

Staatssekretär Bretschneider hatte auf seine Frage im Ausschuss, wie die Landesregierung zu dieser abweichenden Auslegung stehe, geantwortet, er gehe davon aus, dass der deutlich strengere Wert eingehalten wird. "Brettschneider weiß, dass dieser Wert nicht umgesetzt wird und unternimmt trotzdem nichts. So wird der Schallschutz gegen die Wand gefahren."

"Der Staatssekretär war nicht in der Lage zu erklären, wie das Land die Flughafengesellschaft dazu bringen wird, die Maßgaben des Planfeststellungsbeschlusses anzuwenden. Hier fragt man sich doch, wer beim Lärmschutz eigentlich das Sagen hat: Die Genehmigungsbehörde oder die Flughafengesellschaft." MICHAEL JUNGCLAUS erinnerte daran, dass die Landesregierung Anteilseigner der Flughafengesellschaft ist und in deren Aufsichtsrat sitzt.


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Fraktion im Brandenburger Landtag
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Tobias Arbinger
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