Bundesratspräsident nimmt Befugnisse des Bundespräsidenten wahr
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 17.02.2012
Pressemitteilung vom: 17.02.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Nach dem heutigen Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff nimmt Bundesratspräsident Horst Seehofer nach Artikel 57 des Grundgesetzes bis auf Weiteres die Befugnisse des Bundespräsidenten wahr. Kontakt: Bundesrat Presse und ...
[Bundesrat - 17.02.2012] Bundesratspräsident nimmt Befugnisse des Bundespräsidenten wahr
Nach dem heutigen Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff nimmt Bundesratspräsident Horst Seehofer nach Artikel 57 des Grundgesetzes bis auf Weiteres die Befugnisse des Bundespräsidenten wahr.
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10117 Berlin
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Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
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Über Bundesrat:
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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