Mitteldeutscher Lohnsteuerhilfeverein t.a.e.V. bietet Lohnsteuerhilfe an

Beratungsstelle für die Lohnsteuererklärung auf http://www.mlhv.de
Kurzfassung: Hilfe bei der Lohnsteuererklärung kann im Grunde jeder gebrauchen. Denn schließlich hat niemand Geld zu verschenken. Der Mitteldeutsche Lohnsteuerhilfeverein t.a.e.V bietet eine Beratungsstelle zur Lohnsteuerhilfe an, über die man sich auf der Webseite http://www.mlhv.de umfassend informieren kann.
[Mitteldeutscher Lohnsteuerhilfeverein t.a.e.V. - 20.02.2012] Je nach Wahl der Steuerklassen, werden Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet oder die Abgabe bleibt freiwillig. In den allermeisten Fällen lohnt sich aber auch die Abgabe einer freiwilligen Einkommensteuererklärung. Wenn zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber gezahlt werden, kann der Staatliche Zuschuss nur über diese Steuererklärung beantragt werden.

Keiner hat Geld zu verschenken, also warum soll man es sich nicht zurückholen? Für viele ist aber der undurchdringliche Dschungel an Paragraphen und Bestimmungen bei der Erstellung einer Lohnsteuererklärung ein Buch mit Sieben Siegeln. Hier hilft die Beratungsstelle für Lohnsteuerhilfe. Der mitteldeutsche Lohnsteuerhilfeverein t.a.e.V. gehört zu den Selbsthilfeeinrichtungen von Steuerpflichtigen. Schon 1995 gegründet und im Vereinsregister VR 31336 beim Amtsgericht Stendal eingetragen, arbeitet er seitdem zur Zufriedenheit seiner Mitglieder.

In diesem alteingesessenen Hilfeverein für Arbeitnehmer wird jedem geholfen, der Einkünfte entsprechend der Beratungsbefugnis des § 4 Nr.11 StBerG erzielt. Dazu gehören Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen gemäß § 22 Nr.1 EStG oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen gemäß § 22 Nr.1a EStG. Dazu können noch Einkünfte aus anderen Einkunftsarten bis zu einer Höhe von 13.000 ? bei Ledigen, beziehungsweise 26.000 ? bei Verheirateten kommen.

Für den Hilfesuchenden ist diese Einrichtung eine große Erleichterung. Mitglieder brauchen keine Angst vor Formularen oder Fachchinesisch zu haben. Einfach nur alle Belege sammeln und nach dem abgelaufenem Steuerjahr im Hilfeverein abgeben. In der Beratungsstelle in der Hans-Heinen-Strasse 40 in Dessau-Roßlau bearbeiten qualifizierte Mitarbeiter die Steuerangelegenheiten.

Dank ständiger Weiterbildung sind die Mitarbeiter in der Lage schnell auf geänderte Sachlagen zu reagieren und umfassend und sachlich korrekt zu beraten. Eine Anlaufstelle vom Teilzeitarbeiter bis hin zum leitenden Angestellten.
Weitere Informationen
Mitteldeutscher Lohnsteuerhilfeverein t.a.e.V.
Der Mitteldeutsche Lohnsteuerhilfeverein t.a.e.V. gehört zu den alteingesessenen Hilfevereinen für Arbeitnehmer.

Bereits 1995 gegründet und seit dem im Vereinsregister unter VR 31336 beim Amtsgericht Stendal eingetragen, arbeitet er seither zum Wohle seiner Mitglieder.

Er ist mit seiner Beratungsstelle Hans-Heinen-Strasse 40 im Zentrum der traditionsreichen Doppelstadt Dessau-Roßlau mit langjährigen, qualifizierten Sachbearbeitern eine Anlaufstelle für Teilzeitbeschäftigte ebenso wie für leitende Angestellte.

Wegen des Beratungsumfangs bei Eigentumswohnungen und bei Renteneinkünften u. a. informieren wir Sie umgehend direkt.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Eine Erstinformation erhalten Sie unverbindlich.
Mitteldeutscher Lohnsteuerhilfeverein t.a.e.V., Herr Roland Ebersbach
Hans-Heinen-Straße 40, 06844 Dessau-Roßlau, Deutschland
Tel.: 03402519425; http://www.mlhv.de
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