20.02.2012 14:40 Uhr in Gesellschaft & Familie von TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.
Genitalverstümmelung an Mädchen in Hamburg: Kritik an Jugendamt wegen Unterlassung sicheren Schutzes
Vier Mädchen Opfer von Genitalverstümmelung, zwei jüngere Schwestern gefährdet, kein Unrechtsbewusstsein bei den Tätern - aber das Jugendamt reagiert unzureichendKurzfassung: Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. kritisiert das Jugendamt Hamburg Nord und insbesondere den zuständigen Kinderschutz-Koordinator Roland Schmitz für seine Unterlassung, alle gebotenen Maßnahmen auszuschöpfen, um zwei akut gefährdete Mädchen vor der Misshandlung der Genitalverstümmelung zu schützen.
Genitalverstümmelung an Mädchen in Hamburg: Kritik an Jugendamt wegen Unterlassung sicheren Schutzes
[TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. - 20.02.2012] Hamburg, den 20.02.2012: Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. kritisiert das Jugendamt Hamburg Nord und insbesondere den zuständigen Kinderschutz-Koordinator Roland Schmitz für seine Unterlassung, alle gebotenen Maßnahmen auszuschöpfen, um zwei akut gefährdete Mädchen vor der Misshandlung der Genitalverstümmelung zu schützen. Dabei handelt es sich bei den Eltern um mehrfache Verstümmelungstäter, die bis heute kein Unrechtsbewusstsein für ihre Tat zeigen: Das Ehepaar aus Gambia hat vor ca. 10 Jahren vier Töchter während einer "Ferienreise" genital verstümmeln lassen und das älteste Mädchen (damals 10 Jahre alt) sogar zurückgelassen.
Die TaskForce berichtete bereits im Januar 2010 über den Fall (http://www.news4press.com/Hamburger-Gerichtsbeschluss-rettet-zwe_510190.html). Damals wurde durch eine einstweilige Verfügung die Absicht der Täter vereitelt, auch die beiden jüngsten Töchter zur Verstümmelung nach Gambia zu verbringen.
Jetzt wurde der Fall neu aufgerollt und das weitere Vorgehen der Behörden recherchiert - mit alarmierendem Ergebnis: Trotz fehlenden Unrechtsbewusstseins der Täter-Eltern und anhaltender Gefährdung der Kinder stellt das Jugendamt keinen sicheren Schutz der Mädchen her: Das Jugendamt akzeptierte 2011 ohne Widerspruch, dass den Eltern vom Amtsgericht Hamburg Barmbek das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder zugesprochen wurde und sie zu jedem Zeitpunkt ungehindert mit den Kindern für die Verstümmelung nach Gambia hätten reisen können. Die im Gegenzug auf das Jugendamt übertragene Gesundheitsfürsorge - d.h. die Möglichkeit, die Mädchen regelmäßig auf genitale Unversehrtheit untersuchen zu lassen - gab das Jugendamt freiwillig im Zuge einer weiteren Gerichtsverhandlung vor dem OLG Hamburg wieder ab.
Laut Kinderschutz-Koordinator Roland Schmitz habe man sich gegen regelmäßige Unversehrtheits-Kontrollen entschieden, weil "weil man die Mädchen nicht auf ihre Geschlechtlichkeit reduzieren wolle”. Schmitz vertritt zudem die Auffassung, die Mädchen seien in Hamburg nicht gefährdet - obwohl bekannt ist, dass Verstümmelungstäter i.d.R. Mittel und Wege finden (z.B. durch extra eingeflogene Verstümmlerinnen), das Verbrechen auch hierzulande zu verüben - und es sich im konkreten Fall um uneinsichtige potentielle Wiederholungstäter handelt.
In den vergangenen Jahren hat die TaskForce immer wieder gravierendes Fehlverhalten der Hamburger Behörden im Umgang mit konkreten Fällen von Gefährdung minderjähriger Mädchen, bzw. verübter Genitalverstümmelung dokumentiert. Die Erfahrungen zeigen, dass die zögerliche oder fehlende Umsetzung der Schutzmaßnahmen keineswegs auf einem etwaigen Mangel an den nötigen Informationen zu Genitalverstümmelung, der Rechtslage, den rechtlichen Möglichkeiten etc. beruht, sondern vielmehr auf einer massiven Unterschätzung der Täter bzw. der Gefährdungssituation sowie dem fehlenden Problembewusstsein, dass die oberste Priorität dem Schutz der Opfer zu gelten hat.
Die TaskForce bekräftigt nun ihre Forderung an das zuständige Jugendamt Hamburg Nord, den Schutz der Mädchen durch die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Hinterlegung der Reisepässe der Kinder beim Jugendamt) und Übertragung der Gesundheitsfürsorge sicherzustellen.
Die vollständige Chronologie des Falles finden Sie hier: http://www.taskforcefgm.de/2012/02/genitalverstummelung-an-madchen-in-hamburg-jugendamt-verweigert-sicheren-schutz-teil-1/
Die TaskForce berichtete bereits im Januar 2010 über den Fall (http://www.news4press.com/Hamburger-Gerichtsbeschluss-rettet-zwe_510190.html). Damals wurde durch eine einstweilige Verfügung die Absicht der Täter vereitelt, auch die beiden jüngsten Töchter zur Verstümmelung nach Gambia zu verbringen.
Jetzt wurde der Fall neu aufgerollt und das weitere Vorgehen der Behörden recherchiert - mit alarmierendem Ergebnis: Trotz fehlenden Unrechtsbewusstseins der Täter-Eltern und anhaltender Gefährdung der Kinder stellt das Jugendamt keinen sicheren Schutz der Mädchen her: Das Jugendamt akzeptierte 2011 ohne Widerspruch, dass den Eltern vom Amtsgericht Hamburg Barmbek das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder zugesprochen wurde und sie zu jedem Zeitpunkt ungehindert mit den Kindern für die Verstümmelung nach Gambia hätten reisen können. Die im Gegenzug auf das Jugendamt übertragene Gesundheitsfürsorge - d.h. die Möglichkeit, die Mädchen regelmäßig auf genitale Unversehrtheit untersuchen zu lassen - gab das Jugendamt freiwillig im Zuge einer weiteren Gerichtsverhandlung vor dem OLG Hamburg wieder ab.
Laut Kinderschutz-Koordinator Roland Schmitz habe man sich gegen regelmäßige Unversehrtheits-Kontrollen entschieden, weil "weil man die Mädchen nicht auf ihre Geschlechtlichkeit reduzieren wolle”. Schmitz vertritt zudem die Auffassung, die Mädchen seien in Hamburg nicht gefährdet - obwohl bekannt ist, dass Verstümmelungstäter i.d.R. Mittel und Wege finden (z.B. durch extra eingeflogene Verstümmlerinnen), das Verbrechen auch hierzulande zu verüben - und es sich im konkreten Fall um uneinsichtige potentielle Wiederholungstäter handelt.
In den vergangenen Jahren hat die TaskForce immer wieder gravierendes Fehlverhalten der Hamburger Behörden im Umgang mit konkreten Fällen von Gefährdung minderjähriger Mädchen, bzw. verübter Genitalverstümmelung dokumentiert. Die Erfahrungen zeigen, dass die zögerliche oder fehlende Umsetzung der Schutzmaßnahmen keineswegs auf einem etwaigen Mangel an den nötigen Informationen zu Genitalverstümmelung, der Rechtslage, den rechtlichen Möglichkeiten etc. beruht, sondern vielmehr auf einer massiven Unterschätzung der Täter bzw. der Gefährdungssituation sowie dem fehlenden Problembewusstsein, dass die oberste Priorität dem Schutz der Opfer zu gelten hat.
Die TaskForce bekräftigt nun ihre Forderung an das zuständige Jugendamt Hamburg Nord, den Schutz der Mädchen durch die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Hinterlegung der Reisepässe der Kinder beim Jugendamt) und Übertragung der Gesundheitsfürsorge sicherzustellen.
Die vollständige Chronologie des Falles finden Sie hier: http://www.taskforcefgm.de/2012/02/genitalverstummelung-an-madchen-in-hamburg-jugendamt-verweigert-sicheren-schutz-teil-1/
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TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V., Frau Ines Laufer
Postfach 304270, 20325 Hamburg, Deutschland
Tel.: 01803-767346; http://www.taskforcefgm.de
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Autor der Pressemeldung "Genitalverstümmelung an Mädchen in Hamburg: Kritik an Jugendamt wegen Unterlassung sicheren Schutzes" ist TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V., vertreten durch Ines Laufer.