Gedenken an die Opfer rechtsextremistischer Gewalt
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 21.02.2012
Pressemitteilung vom: 21.02.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: In seiner derzeitigen Funktion als Vertreter des Bundespräsidenten gedenkt Bundesratspräsident Horst Seehofer gemeinsam mit den anderen Verfassungsorganen am Donnerstag, 23. Februar 2012, 10.30 Uhr, im Konzerthaus am Gendarmenmarkt in Berlin der ...
[Bundesrat - 21.02.2012] Gedenken an die Opfer rechtsextremistischer Gewalt
In seiner derzeitigen Funktion als Vertreter des Bundespräsidenten gedenkt Bundesratspräsident Horst Seehofer gemeinsam mit den anderen Verfassungsorganen am Donnerstag, 23. Februar 2012, 10.30 Uhr, im Konzerthaus am Gendarmenmarkt in Berlin der Opfer der Neonazi-Mordserie. Für den Bundesrat nimmt Vizepräsidentin Hannelore Kraft an der Veranstaltung teil.
Die Gedenkfeier soll an die Opfer erinnern, den Familien und Angehörigen das Mitgefühl der deutschen Bevölkerung versichern und zugleich ein Zeichen des Zusammenhalts und Einstehens gegen jede Form von Fremdenfeindlichkeit und Gewalt setzen.
650 Zeichen
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Fax: 030 18 9100-198
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In seiner derzeitigen Funktion als Vertreter des Bundespräsidenten gedenkt Bundesratspräsident Horst Seehofer gemeinsam mit den anderen Verfassungsorganen am Donnerstag, 23. Februar 2012, 10.30 Uhr, im Konzerthaus am Gendarmenmarkt in Berlin der Opfer der Neonazi-Mordserie. Für den Bundesrat nimmt Vizepräsidentin Hannelore Kraft an der Veranstaltung teil.
Die Gedenkfeier soll an die Opfer erinnern, den Familien und Angehörigen das Mitgefühl der deutschen Bevölkerung versichern und zugleich ein Zeichen des Zusammenhalts und Einstehens gegen jede Form von Fremdenfeindlichkeit und Gewalt setzen.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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