EU-Kommission stärkt Folgenabschätzung - Rösler: 'Auswirkungen neuer EU-Regelungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen müssen im Zentrum steh

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 21.02.2012
Pressemitteilung vom: 21.02.2012 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin

Kurzfassung: Datum: 21.2.2012 Die Europäische Kommission hat offiziell ihr Konzept eines "Wettbewerbsfähigkeitstests" an die Wirtschaftsminister der 27 EU-Mitgliedstaaten übermittelt. Darin stellt sie ausführlich dar, wie sie künftig im Rahmen ihrer ...

[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 21.02.2012] EU-Kommission stärkt Folgenabschätzung - Rösler: "Auswirkungen neuer EU-Regelungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen müssen im Zentrum stehen"


Datum: 21.2.2012

Die Europäische Kommission hat offiziell ihr Konzept eines "Wettbewerbsfähigkeitstests" an die Wirtschaftsminister der 27 EU-Mitgliedstaaten übermittelt. Darin stellt sie ausführlich dar, wie sie künftig im Rahmen ihrer Folgenabschätzungen die Auswirkungen neuer europäischer Regelungsvorhaben auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Europa prüfen will.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Die Sicherung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Europa ist ein zentrales Ziel europäischer Politik. Die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen führen uns nachdrücklich vor Augen, wie wichtig dieses Ziel ist. Für die Gesetzgebung heißt dies, nur das Notwendige zu regeln und sicherzustellen, dass alle Maßnahmen der EU auch wirklich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, das Wachstum und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich den von der Europäischen Kommission vorgelegten Wettbewerbsfähigkeitstest als ein zentrales Element der Besseren Rechtsetzung. Jetzt ist seine umfassende Anwendung sicherzustellen und kontinuierlich zu überprüfen. Zudem muss eine derartige Wettbewerbsfähigkeitsprüfung auch verpflichtender Bestandteil der Evaluierungen und Eignungstests des bestehenden EU-Rechts sein."

In ihrem Konzept kündigt die Kommission an, im Rahmen ihrer Folgenabschätzungen die Auswirkungen neuer Regelungsvorhaben auf die preisliche und internationale Wettbewerbsfähigkeit sowie die Innovationskapazität zu prüfen. Hierbei sollen die Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen besonders in den Blick genommen werden. Wo geboten, plant die Kommission zusätzlich quantitative Untersuchungen sowie eine Analyse der Auswirkungen auf einzelne Wirtschaftsbereiche. Mit ihrem Konzept kommt die Kommission einer Ankündigung aus ihrer Mitteilung über eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung aus dem Jahr 2010 nach.


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