Flughafenstreik - Einige wenige dürfen die Volkwirtschaft nicht lahmlegen

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 21.02.2012
Pressemitteilung vom: 21.02.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Spartengewerkschaften müssen ihre Rechte mit Augenmaß wahrnehmen Der Tarifstreit der Gewerkschaften am Frankfurter Flughafen droht zu eskalieren. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim ...

[CDU/CSU-Fraktion - 21.02.2012] Flughafenstreik - Einige wenige dürfen die Volkwirtschaft nicht lahmlegen


Spartengewerkschaften müssen ihre Rechte mit Augenmaß wahrnehmen

Der Tarifstreit der Gewerkschaften am Frankfurter Flughafen droht zu eskalieren. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer:

"Der gegenwärtige Streik am Flughafen Frankfurt zeigt, wie wichtig es ist, die Tarifeinheit wieder herzustellen. Die schlimmsten Befürchtungen sind eingetreten: Eine Kleinstgewerkschaft, die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), legt zur Durchsetzung von Partikularinteressen einer kleinen Minderheit den größten Flughafen Deutschlands und eines der wichtigsten Drehkreuze in Europa lahm. Es kann nicht sein, dass der Streik von 200 Beschäftigten den Flugverkehr europaweit beeinträchtigt. Zehntausende von Passagieren sind betroffen. Dieses verantwortungslose Handeln gefährdet nicht nur das Gemeinwohl, sondern auch den Betriebsfrieden und geht am Ende zu Lasten der anderen 70.000 Beschäftigten des Flughafens, ganz zu schweigen von den Kosten für die Gesamtwirtschaft in unserem Land. Solche Machtspiele müssen ein Ende haben – und zwar schnell, sonst besteht die Gefahr, dass alles aus dem Ruder läuft. Es wird deutlich, dass umgehend Lösungen gefunden werden müssen, um die Tarifeinheit wieder herzustellen. Anderenfalls droht dies zur willkommenen Vorlage für andere Spartengewerkschaften zu werden, die ihre Partikularinteressen auf Kosten der Allgemeinheit durchsetzen wollen. Das gefährdet die Funktionsfähigkeit des gesamten Tarifvertragssystems.

Nachdem in der Rechtsprechung im Jahr 2010 der bisherige Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben worden war, bestand zunächst die Hoffnung, dass die Vernunft obsiegt und auch Spartengewerkschaften ihre Rechte mit Augenmaß wahrnehmen werden. Offensichtlich ist das jedoch nicht der Fall. Es besteht absoluter Handlungsbedarf, um eine weitere Eskalation zu vermeiden. Dabei sind alle möglichen Instrumente zu prüfen. Denkbar wären z.B. eine Synchronisierung der Laufzeiten von sich überschneidenden Tarifverträgen, die Wiederherstellung des Grundsatzes der Tarifeinheit bei Betrieben in infrastrukturrelevanten Bereichen oder die Einführung eines Mitverhandlungsrechts für Gewerkschaften, deren Tarifvertrag nach dem Grundsatz der Tarifeinheit nicht anwendbar wäre. Auch könnte erwogen werden, dass bei Überschneidungen von unterschiedlichen Tarifverträgen nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft anwendbar ist, die im jeweiligen Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. Fakt ist: Die jetzige Situation ist untragbar, es muss gehandelt werden!"


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