LG Köln: Negative Bewertung auf eBay mit der Bezeichnung "Abzocker!” unzulässig

LG Köln: Negative Bewertung auf eBay mit der Bezeichnung
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Das Landgericht Köln hat in einer aktuellen Entscheidung einen eBay- Käufer im Wege einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung bei Androhung eines Ordnungsgelds bis 250.000 EUR verpflichtet, es zu unterlassen, den Verkäufer als Abzocker zu bezeichnen. ... weiter lesen Quelle
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