22.02.2012 00:22 Uhr in Computer & Internet von RAe. Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum
LG Köln: Negative Bewertung auf eBay mit der Bezeichnung "Abzocker!” unzulässig
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Das Landgericht Köln hat in einer aktuellen Entscheidung einen eBay- Käufer im Wege einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung bei Androhung eines Ordnungsgelds bis 250.000 EUR verpflichtet, es zu unterlassen, den Verkäufer als Abzocker zu bezeichnen.
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Autor der Pressemeldung "LG Köln: Negative Bewertung auf eBay mit der Bezeichnung "Abzocker!” unzulässig" ist RAe. Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum, vertreten durch Arno Lampmann.