Akkreditierung zur Berichterstattung über die 15. Bundesversammlung am 18. März 2012
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 23.02.2012
Pressemitteilung vom: 23.02.2012 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Für die Berichterstattung über die 15. Bundesversammlung am 18. März 2012 im Reichstagsgebäude werden an die Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen Sonderausweise ausgegeben. Nur diese Sonderausweise ermöglichen den Zutritt zum ...
[Deutscher Bundestag - 23.02.2012] Akkreditierung zur Berichterstattung über die 15. Bundesversammlung am 18. März 2012
Für die Berichterstattung über die 15. Bundesversammlung am 18. März 2012 im Reichstagsgebäude werden an die Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen Sonderausweise ausgegeben.
Nur diese Sonderausweise ermöglichen den Zutritt zum Reichstagsgebäude am 18. März 2012 in der Zeit von 6 Uhr bis 2 Stunden nach Ende der Bundesversammlung.
Für die Zeit davor oder danach gelten die normalen Zutrittsregelungen des Deutschen Bundestages. Das bedeutet, dass für die Auf- bzw. Abbauarbeiten keine Sonderausweise, sondern die übliche Akkreditierung des Deutschen Bundestages benötigt werden.
ACHTUNG!
Die Anmeldung für Sonderausweise für die Bundesversammlung erfolgt ausschließlich über das Internet. Sie erfolgt in zwei Schritten:
1. Schritt:
Zuerst müssen Sie die Zugangsdaten für das Onlineformular unter der Adresse: akkreditierung@bundestag.de schriftlich anfordern. Die Zugangsdaten erhalten Sie, sobald der Nachweis der journalistischen Tätigkeit (Kopie Presseausweis oder redaktionelle Bestätigung) per E-Mail an akkreditierung@bundestag.de oder per Fax-Nr.: 030 227-36245 eingegangen ist. Die Zugangsdaten müssen bis spätestens 8. März 16 Uhr angefordert werden.
2. Schritt:
Mit diesen Zugangsdaten müssen Sie das Onlineformular ausfüllen und abschicken. Die Akkreditierung im Internet ist ab 23. Februar, 11 Uhr, bis zum Freitag 9. März, 13 Uhr, freigeschaltet.
Bitte beachten Sie, dass für das Betreten des Reichstagsgebäudes auch der Personalausweis oder Reisepass bereitgehalten werden muss.
Der allgemeine Presse-Sonderausweis ermöglicht den Zugang zu den Pressearbeitsräumen und den Bereichen des Reichstagsgebäudes, in denen Journalisten Informationsgespräche und Interviews führen können. Dieser Ausweis wird auf den Namen seiner Trägerin/seines Trägers ausgestellt.
Zusätzlich kann mit Rücksicht auf die zur Verfügung stehenden Sitzplätze eine begrenzte Anzahl von Sonderausweisen für die Pressetribünen ausgegeben werden. Damit Kolleginnen und Kollegen desselben Mediums sich abwechseln können, werden diese Sonderausweise lediglich auf die betreffende Redaktion ausgestellt. Grundsätzlich kann jedes Medium nur einen Tribünenausweis erhalten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aus Platzgründen voraussichtlich nicht jeder Akkreditierungswunsch berücksichtigt werden kann. Sie erhalten rechtzeitig Nachricht, wenn Ihre Akkreditierung nicht berücksichtigt wurde.
ACHTUNG:
Anmeldungen, die außerhalb des oben genannten Zeitraums oder unter anderen Adressen eingehen, können aus Gründen der Gleichbehandlung und Fairness nicht berücksichtigt werden.
Die Ausgabe der Sonderausweise beginnt am Freitag, 16. März ab 8 bis 13 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr, Wilhelmstr. 65. Die Akkreditierungsstelle ist auch am Samstag, 17. März von 14 bis 17 Uhr sowie am Sonntag, 18. März von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Für Rückfragen stehen Ihnen Heidrun Vogel unter Telefon (030) 227 3 29 24 und Corinna Weber unter Telefon (030) 227 3 29 29 gerne zur Verfügung.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Für die Berichterstattung über die 15. Bundesversammlung am 18. März 2012 im Reichstagsgebäude werden an die Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen Sonderausweise ausgegeben.
Nur diese Sonderausweise ermöglichen den Zutritt zum Reichstagsgebäude am 18. März 2012 in der Zeit von 6 Uhr bis 2 Stunden nach Ende der Bundesversammlung.
Für die Zeit davor oder danach gelten die normalen Zutrittsregelungen des Deutschen Bundestages. Das bedeutet, dass für die Auf- bzw. Abbauarbeiten keine Sonderausweise, sondern die übliche Akkreditierung des Deutschen Bundestages benötigt werden.
ACHTUNG!
Die Anmeldung für Sonderausweise für die Bundesversammlung erfolgt ausschließlich über das Internet. Sie erfolgt in zwei Schritten:
1. Schritt:
Zuerst müssen Sie die Zugangsdaten für das Onlineformular unter der Adresse: akkreditierung@bundestag.de schriftlich anfordern. Die Zugangsdaten erhalten Sie, sobald der Nachweis der journalistischen Tätigkeit (Kopie Presseausweis oder redaktionelle Bestätigung) per E-Mail an akkreditierung@bundestag.de oder per Fax-Nr.: 030 227-36245 eingegangen ist. Die Zugangsdaten müssen bis spätestens 8. März 16 Uhr angefordert werden.
2. Schritt:
Mit diesen Zugangsdaten müssen Sie das Onlineformular ausfüllen und abschicken. Die Akkreditierung im Internet ist ab 23. Februar, 11 Uhr, bis zum Freitag 9. März, 13 Uhr, freigeschaltet.
Bitte beachten Sie, dass für das Betreten des Reichstagsgebäudes auch der Personalausweis oder Reisepass bereitgehalten werden muss.
Der allgemeine Presse-Sonderausweis ermöglicht den Zugang zu den Pressearbeitsräumen und den Bereichen des Reichstagsgebäudes, in denen Journalisten Informationsgespräche und Interviews führen können. Dieser Ausweis wird auf den Namen seiner Trägerin/seines Trägers ausgestellt.
Zusätzlich kann mit Rücksicht auf die zur Verfügung stehenden Sitzplätze eine begrenzte Anzahl von Sonderausweisen für die Pressetribünen ausgegeben werden. Damit Kolleginnen und Kollegen desselben Mediums sich abwechseln können, werden diese Sonderausweise lediglich auf die betreffende Redaktion ausgestellt. Grundsätzlich kann jedes Medium nur einen Tribünenausweis erhalten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aus Platzgründen voraussichtlich nicht jeder Akkreditierungswunsch berücksichtigt werden kann. Sie erhalten rechtzeitig Nachricht, wenn Ihre Akkreditierung nicht berücksichtigt wurde.
ACHTUNG:
Anmeldungen, die außerhalb des oben genannten Zeitraums oder unter anderen Adressen eingehen, können aus Gründen der Gleichbehandlung und Fairness nicht berücksichtigt werden.
Die Ausgabe der Sonderausweise beginnt am Freitag, 16. März ab 8 bis 13 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr, Wilhelmstr. 65. Die Akkreditierungsstelle ist auch am Samstag, 17. März von 14 bis 17 Uhr sowie am Sonntag, 18. März von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Für Rückfragen stehen Ihnen Heidrun Vogel unter Telefon (030) 227 3 29 24 und Corinna Weber unter Telefon (030) 227 3 29 29 gerne zur Verfügung.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
Firmenkontakt:
Für Rückfragen stehen Ihnen Heidrun Vogel unter Telefon (030) 227 3 29 24 und Corinna Weber unter Telefon (030) 227 3 29 29 gerne zur Verfügung.
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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Für Rückfragen stehen Ihnen Heidrun Vogel unter Telefon (030) 227 3 29 24 und Corinna Weber unter Telefon (030) 227 3 29 29 gerne zur Verfügung.
Die Pressemeldung "Akkreditierung zur Berichterstattung über die 15. Bundesversammlung am 18. März 2012" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Akkreditierung zur Berichterstattung über die 15. Bundesversammlung am 18. März 2012" ist Deutscher Bundestag.