EU-Staaten müssen Menschenrechte der Bootsflüchtlinge achten
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 23.02.2012
Pressemitteilung vom: 23.02.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Zum Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über die Unrechtmäßigkeit der Zurückweisung von Bootsflüchtlingen nach Libyen erklärt die zuständige Berichterstatterin im EUAusschuss Kerstin Griese: Wir begrüßen die ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 23.02.2012] EU-Staaten müssen Menschenrechte der Bootsflüchtlinge achten
Zum Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über die Unrechtmäßigkeit der Zurückweisung von Bootsflüchtlingen nach Libyen erklärt die zuständige Berichterstatterin im EUAusschuss Kerstin Griese:
Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtshofes, dass die Staaten der Europäischen Union dafür sorgen müssen, die Menschenrechte der Bootsflüchtlinge zu schützen. Flüchtlinge müssen in jedem Fall die Möglichkeit haben, Asyl in der EU zu beantragen. Es ist ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, dass Bootsflüchtlinge auf hoher See abgefangen und in Flüchtlingslager gebracht werden, in denen menschenunwürdige Bedingungen herrschen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, sich innerhalb der EU dafür einzusetzen, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem Regelungen enthält, die den Bootsflüchtlingen einen Anspruch auf ein Asylverfahren in der EU gewährleisten.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gab am Donnerstag 24 Menschen aus Somalia und Eritrea recht, die im Mai 2009 von Libyen aus versucht hatten, Italien zu erreichen. In internationalem Gewässer waren sie von der italienischen Küstenwache aufgegriffen und per Militärschiff nach Afrika zurückgebracht worden, ohne dass sie dagegen Einspruch einlegen konnten.
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Zum Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über die Unrechtmäßigkeit der Zurückweisung von Bootsflüchtlingen nach Libyen erklärt die zuständige Berichterstatterin im EUAusschuss Kerstin Griese:
Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtshofes, dass die Staaten der Europäischen Union dafür sorgen müssen, die Menschenrechte der Bootsflüchtlinge zu schützen. Flüchtlinge müssen in jedem Fall die Möglichkeit haben, Asyl in der EU zu beantragen. Es ist ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, dass Bootsflüchtlinge auf hoher See abgefangen und in Flüchtlingslager gebracht werden, in denen menschenunwürdige Bedingungen herrschen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, sich innerhalb der EU dafür einzusetzen, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem Regelungen enthält, die den Bootsflüchtlingen einen Anspruch auf ein Asylverfahren in der EU gewährleisten.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gab am Donnerstag 24 Menschen aus Somalia und Eritrea recht, die im Mai 2009 von Libyen aus versucht hatten, Italien zu erreichen. In internationalem Gewässer waren sie von der italienischen Küstenwache aufgegriffen und per Militärschiff nach Afrika zurückgebracht worden, ohne dass sie dagegen Einspruch einlegen konnten.
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Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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