Huber: Energiewende in Bayern nicht gefährden - Änderungen im EEG sinnvoll, aber Nachbesserungen nötig
- Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG), 24.02.2012
Pressemitteilung vom: 24.02.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) aus München
Kurzfassung: Die Ausbauziele für erneuerbare Energien in Bayern dürfen nicht durch übermäßige Kürzungen gefährdet werden. Dies betonte Dr. Marcel Huber, Umweltminister, anlässlich des nun von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmenpakets zur Änderung ...
[Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) - 24.02.2012] Huber: Energiewende in Bayern nicht gefährden - Änderungen im EEG sinnvoll, aber Nachbesserungen nötig
Die Ausbauziele für erneuerbare Energien in Bayern dürfen nicht durch übermäßige Kürzungen gefährdet werden. Dies betonte Dr. Marcel Huber, Umweltminister, anlässlich des nun von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmenpakets zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). "Klares Ziel muss aber auch sein, übermäßige Belastungen der Haushalte und Verbraucher durch den Strompreis zu vermeiden."
Bayern begrüßt daher grundsätzlich die Zielrichtung der aktuellen EEG-Novelle, die Korrekturen an der Förderung der Solarenergie vornimmt. "Die Umsetzung der Energiewende in Bayern darf aber nicht ausgebremst werden", betonte Huber. Deshalb sehe Bayern noch Nachbesserungsbedarf. Die geplante Absenkung der Förderung von Freiflächenanlagen dürfe nicht so drastisch erfolgen. "Eine Kürzung um rund 30 Prozent kann einen wirtschaftlichen Betrieb dieser Anlagen in naher Zukunft gefährden", erklärte Staatsminister Huber. Freiflächenanlagen wiesen die geringsten Stromgestehungskosten innerhalb der Photovoltaik auf und sollten hierfür nicht bestraft werden. Auch die Begrenzung der Förderung auf maximal 10 Megawatt installierte Leistung könne kontraproduktiv wirken.
Kritisch sieht Bayern ebenfalls die vorgesehene monatliche Senkung der Vergütungssätze um 0,15 Cent pro kWh und die Nachsteuerung über eine Rechtsverordnung der Bundesregierung. "Die Länder müssen weiterhin an der Steuerung der Förderung beteiligt bleiben", so Huber. Eine monatliche Absenkung bedeute zudem einen enormen Bürokratieaufwand für die Netzbetreiber. Huber: "Ziel muss ein automatischer Korrekturmodus sein, der sich klar an der aktuellen Ausbaugeschwindigkeit und der Preisentwicklung von Photovoltaikanlagen orientiert."
Weitere Informationen: http://www.klima.bayern.de
© Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit - www.stmug.bayern.de
Die Ausbauziele für erneuerbare Energien in Bayern dürfen nicht durch übermäßige Kürzungen gefährdet werden. Dies betonte Dr. Marcel Huber, Umweltminister, anlässlich des nun von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmenpakets zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). "Klares Ziel muss aber auch sein, übermäßige Belastungen der Haushalte und Verbraucher durch den Strompreis zu vermeiden."
Bayern begrüßt daher grundsätzlich die Zielrichtung der aktuellen EEG-Novelle, die Korrekturen an der Förderung der Solarenergie vornimmt. "Die Umsetzung der Energiewende in Bayern darf aber nicht ausgebremst werden", betonte Huber. Deshalb sehe Bayern noch Nachbesserungsbedarf. Die geplante Absenkung der Förderung von Freiflächenanlagen dürfe nicht so drastisch erfolgen. "Eine Kürzung um rund 30 Prozent kann einen wirtschaftlichen Betrieb dieser Anlagen in naher Zukunft gefährden", erklärte Staatsminister Huber. Freiflächenanlagen wiesen die geringsten Stromgestehungskosten innerhalb der Photovoltaik auf und sollten hierfür nicht bestraft werden. Auch die Begrenzung der Förderung auf maximal 10 Megawatt installierte Leistung könne kontraproduktiv wirken.
Kritisch sieht Bayern ebenfalls die vorgesehene monatliche Senkung der Vergütungssätze um 0,15 Cent pro kWh und die Nachsteuerung über eine Rechtsverordnung der Bundesregierung. "Die Länder müssen weiterhin an der Steuerung der Förderung beteiligt bleiben", so Huber. Eine monatliche Absenkung bedeute zudem einen enormen Bürokratieaufwand für die Netzbetreiber. Huber: "Ziel muss ein automatischer Korrekturmodus sein, der sich klar an der aktuellen Ausbaugeschwindigkeit und der Preisentwicklung von Photovoltaikanlagen orientiert."
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Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) wurde am 14.10.2003 vom Bayerischen Landtag geschaffen. Sein ganzheitlicher Aufgabenzuschnitt ist einmalig in Deutschland. Es trägt Verantwortung für den nachhaltigen Schutz des Menschen und seiner natürlichen Lebensgrundlagen: für den Schutz von Natur und Landschaft, von Boden, Wasser, Luft und Klima, für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, für Verbraucher- und Arbeitsschutz, für Tiergesundheit und Tierschutz, für Strahlenschutz und Reaktorsicherheit. Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist Bayerns Ministerium für Mensch und Umwelt.
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