Entscheidung für mehr Datenschutz
- Pressemitteilung der Firma Bündnis 90/Die Grünen, 24.02.2012
Pressemitteilung vom: 24.02.2012 von der Firma Bündnis 90/Die Grünen aus Berlin
Kurzfassung: Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung und Herausgabe von Bestands- und Verkehrsdaten erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende und Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Die Entscheidung ...
[Bündnis 90/Die Grünen - 24.02.2012] Entscheidung für mehr Datenschutz
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung und Herausgabe von Bestands- und Verkehrsdaten erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende und Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat einmal mehr den Datenschutz gestärkt und den immer umfassenderen Überwachungsbegehren klare Grenzen gesetzt. Das ist ein Erfolg für die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger und eine Stärkung des Telekommunikationsgeheimnisses.
Mit der Absage an die derzeitige Praxis der Datenherausgabe bestimmter Informationen aufgrund unklarer Normen, wenn leider auch nicht für alle Datenübermittelungen, und der eindeutigen Einordnung von dynamischen IP-Adressen unter das Fernmeldegeheimnis, schützt das Bundesverfassungsgericht die Privatsphäre. Gerade die Entscheidung, dass dynamische IP-Adressen nach Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt sind, bestätigt die Position von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Doch leider plädieren allen voran CDU/CSU und große Teile der SPD weiterhin ununterbrochen für die Wiedereinführung der allumfassenden Vorratsdatenspeicherung und damit für einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Diesen Plänen stellen wir uns klar entgegen.
Der Ball liegt jetzt vielmehr bei der schwarz-gelben Bundesregierung, die 15 Monate Zeit hat, hier eine gesetzliche Neuregelung vorzunehmen und zeigen kann, wie wichtig ihr Datenschutz im 21. Jahrhundert wirklich ist. Meint es Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ernst mit ihrer klaren Absage an die Vorratsdatenspeicherung, muss sie ihre bisherige Position zur anlasslosen Speicherung von IP-Verkehrsdaten revidieren. Jetzt müssen die Unklarheiten des Telekommunikationsgesetzes behoben und ein klarer Schutz der Privatsphäre ermöglicht werden. Dazu gehören restriktive Vorgaben, welche Telekommunikationsdaten gespeichert werden dürfen, deutliche Maximalspeicherfristen statt breite Auslegungsspielräume für die Unternehmen und ein Ende der massenhaften unkontrollierten Abfrage und Speicherung von IP-Verkehrsdaten durch effektive Schutzmechanismen wie den Richtervorbehalt."
PRESSEDIENST BUENDNIS 90/DIE GRUENEN Bundesvorstand Dr. Jens Althoff, Pressesprecher
Platz vor dem Neuen Tor 1 * 10115 Berlin
Email: presse@gruene.de
Tel: 030 - 28442 130 * Fax: 030 - 28442 234
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung und Herausgabe von Bestands- und Verkehrsdaten erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende und Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat einmal mehr den Datenschutz gestärkt und den immer umfassenderen Überwachungsbegehren klare Grenzen gesetzt. Das ist ein Erfolg für die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger und eine Stärkung des Telekommunikationsgeheimnisses.
Mit der Absage an die derzeitige Praxis der Datenherausgabe bestimmter Informationen aufgrund unklarer Normen, wenn leider auch nicht für alle Datenübermittelungen, und der eindeutigen Einordnung von dynamischen IP-Adressen unter das Fernmeldegeheimnis, schützt das Bundesverfassungsgericht die Privatsphäre. Gerade die Entscheidung, dass dynamische IP-Adressen nach Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt sind, bestätigt die Position von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Doch leider plädieren allen voran CDU/CSU und große Teile der SPD weiterhin ununterbrochen für die Wiedereinführung der allumfassenden Vorratsdatenspeicherung und damit für einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Diesen Plänen stellen wir uns klar entgegen.
Der Ball liegt jetzt vielmehr bei der schwarz-gelben Bundesregierung, die 15 Monate Zeit hat, hier eine gesetzliche Neuregelung vorzunehmen und zeigen kann, wie wichtig ihr Datenschutz im 21. Jahrhundert wirklich ist. Meint es Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ernst mit ihrer klaren Absage an die Vorratsdatenspeicherung, muss sie ihre bisherige Position zur anlasslosen Speicherung von IP-Verkehrsdaten revidieren. Jetzt müssen die Unklarheiten des Telekommunikationsgesetzes behoben und ein klarer Schutz der Privatsphäre ermöglicht werden. Dazu gehören restriktive Vorgaben, welche Telekommunikationsdaten gespeichert werden dürfen, deutliche Maximalspeicherfristen statt breite Auslegungsspielräume für die Unternehmen und ein Ende der massenhaften unkontrollierten Abfrage und Speicherung von IP-Verkehrsdaten durch effektive Schutzmechanismen wie den Richtervorbehalt."
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Über Bündnis 90/Die Grünen:
Wir wollen mit unserer Wirtschafts- und Sozialpolitik die Voraussetzungen für neue Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze mit Zukunft schaffen und soziale Ausgrenzung bekämpfen.
Wir wollen den Kampf gegen die Klimazerstörung und für eine neue Energiepolitik verstärken. Unsere Wirtschaft wollen wir ressourcenschonend gestalten.
Wir wollen eine neue Landwirtschaft und starke ländliche Räume, wir wollen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken und gesunde Lebensmittel für alle. Für uns hat die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.
Wir wollen den Menschen durch Bildung eine Zukunftsperspektive geben.
Wir wollen das Engagement für Demokratie, Bürgerrechte, Minderheiten und eine weltoffene Gesellschaft weiterführen.
Wir treten national wie international für die gerechte Globalisierung und eine dem Frieden, der Gewaltfreiheit, den Menschenrechten und der Demokratie verpflichtete Außenpolitik ein.
Firmenkontakt:
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