In Hessen hat die zweite Schulinspektion begonnen

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Kultusministerium, 26.01.2011
Pressemitteilung vom: 26.01.2011 von der Firma Hessisches Kultusministerium aus Wiesbaden

Kurzfassung: Nachdem bis Ende 2010 alle hessischen Schulen von Fachleuten des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ) einmal evaluiert worden waren, hat in diesen Tagen die zweite Schulinspektion begonnen. Dabei werden weiterhin die beiden grundsätzlichen ...

[Hessisches Kultusministerium - 26.01.2011] In Hessen hat die zweite Schulinspektion begonnen


Nachdem bis Ende 2010 alle hessischen Schulen von Fachleuten des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ) einmal evaluiert worden waren, hat in diesen Tagen die zweite Schulinspektion begonnen. Dabei werden weiterhin die beiden grundsätzlichen Funktionen der externen Evaluation verfolgt: Zum einen liefert die Schulinspektion der Einzelschule Evaluationsergebnisse, die für innerschulische Entwicklungsprozesse genutzt werden können (Schulentwicklungsfunktion). Zum anderen ermöglicht sie eine Zusammenfassung aller Inspektionsergebnisse auf Landesebene und stellt damit Systemwissen für Steuerungsentscheidungen zur Verfügung (Monitoringfunktion).
Für den zweiten Evaluationszeitraum werden die grundsätzlichen Abläufe und Verfahrensbestandteile, die vom ersten Schulbesuch her bekannt sind, beibehalten. So bildet der Hessische Referenzrahmen Schulqualität (HRS) auch weiterhin die Grundlage der Schulinspektion. Zur Ermittlung des schulischen Qualitätsstands werden wieder Erhebungsmethoden wie Dokumentenanalyse, Fragebogen, Interview und Unterrichtsbeobachtung genutzt. Alle Befunde werden der Schule auch in Zukunft in einem Inspektionsbericht zur Verfügung gestellt.

Es gibt aber auch eine Reihe von Neuerungen und Optimierungen. In die Weiterentwicklung des Verfahrens sind eine Vielzahl von Anregungen aus hessischen Bildungsinstitutionen, Verbänden, Schulleitungen sowie Eltern- und Schülervertretungen inspizierter Schulen eingeflossen. Im Fokus der zweiten Schulinspektion stehen Rückmeldungen zu schulinternen Prozessen, da diese stärker in der Verantwortung der Schulen liegen. Dabei wird auch Bezug auf die Ergebnisse der ersten Schulinspektion genommen. Darüber hinaus erfolgen im Verfahren der zweiten Schulinspektion Rückmeldungen an die Schule zu ausgewählten Schwerpunkten. Dies sind zum einen Inhaltsbereiche, die landesweiten Handlungsbedarf markieren (Interne Evaluation, Ausrichtung des Schulleitungshandelns auf die Schulentwicklung, Individuelle Förderung) sowie die Begleitung der Einführung von Bildungsstandards und des Kerncurriculums. Zum anderen haben Schulen nun auch die Möglichkeit, zur Umsetzung eines Profilschwerpunkts eine Rückmeldung durch die Schulinspektion zu erhalten. Alternativ dazu können die Schulen die Onlinebefragung der Schulgemeinde um eigene Fragen zur internen Evaluation ergänzen. Auch eine Metaevaluation des schulischen Qualitätsmanagements Q2E kann im Rahmen der Schulinspektion erfolgen, wenn es von Schulen praktiziert wird.

Die neu eingerichtete elektronische Austauschplattform für Dokumente und Informationen zur Nutzung durch die Schule und die Schulinspektion sowie die Bereitstellung schulstatistischer Daten aus zentralen Datenbeständen zur Prüfung durch die Schulleitung erleichtern Kommunikation und Datenzusammenstellung im Rahmen der zweiten Schulinspektion.

Neu ist auch die Möglichkeit von Nachinspektionen. Schulen mit Inspektionsergebnissen, die unterhalb eines definierten Standards liegen, werden unter der Voraussetzung der Wirksamkeit eines verbindlichen Unterstützungssystems und in Absprache mit der zuständigen Schulaufsicht einer Nachinspektion unterzogen.

Weitere Informationen zur Schulinspektion in Hessen sind im Internet unter www.iq.hessen.de zu finden.


Pressestelle: Kultusministerium
Pressesprecher: Dr. Nicolas Wolz, Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden
Telefon: (0611) 368-2006, Fax: (0611) 368 2096
E-Mail: pressestelle(at)hkm.hessen.de

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