"Ziele der Energiewende im Gesetz verankert

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Umweltministerium, 28.02.2012
Pressemitteilung vom: 28.02.2012 von der Firma Hessisches Umweltministerium aus Wiesbaden

Kurzfassung: Kabinett bringt Energiezukunftsgesetz auf den Weg / Anhörung der Verbände folgt Das Kabinett der Hessischen Landesregierung hat die Anhörung der Verbände zum Energiezukunftsgesetz beschlossen und damit das Gesetz auf den Weg gebracht. "Mit dem ...

[Hessisches Umweltministerium - 28.02.2012] "Ziele der Energiewende im Gesetz verankert"


Kabinett bringt Energiezukunftsgesetz auf den Weg / Anhörung der Verbände folgt

Das Kabinett der Hessischen Landesregierung hat die Anhörung der Verbände zum Energiezukunftsgesetz beschlossen und damit das Gesetz auf den Weg gebracht. "Mit dem Gesetz schreiben wir die im Energiegipfel vereinbarten Ziele für das Land fest. Das ist ein wichtiger Schritt für eine sichere, bezahlbare, umweltfreundliche und gesellschaftlich akzeptierte Energieversorgung bis 2050", so Umweltministerin Puttrich. Das Gesetz nennt als Ziele die Deckung der Energieversorgung zu möglichst 100 Prozent bis zum Jahr 2050 aus erneuerbaren Energien sowie die Steigerung der Sanierungsrate im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent. Außerdem bestimmt das Gesetz, dass im Landesentwicklungsplan die Vorgabe erfolgt, in den Regionalplänen Windvorrangflächen in einer Größenordnung von 2 Prozent der Landesfläche festzulegen. Nach der Anhörung der Verbände und einer zweiten Befassung im Kabinett wird das Gesetz voraussichtlich Ende Mai in den Landtag eingebracht.

Das Gesetz sei ein wichtiger Bestandteil des Umsetzungskonzeptes der Landesregierung, so Puttrich. Es passt die Fördertatbestände an die modernen Formen der Energieversorgung an und sieht zudem die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz und der Informationsvermittlung vor. "Mit Anreizen und nicht mit Regulierungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien oder zum Energie sparen werden wir die Energiewende schaffen. Dem Land kommt bei der Energiewende eine besondere Vorbildfunktion zu. Dazu sehen wir eine Selbstverpflichtung im Hinblick auf die Sanierungsziele vor", erläuterte Puttrich.

Monitoring überwacht Energiewende in Hessen

Außerdem werde ein Monitoring eingerichtet, das die Energiewende in Hessen begleitet und überwacht. "Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die Potenziale ausgeschöpft werden und wir die Wirksamkeit der Maßnahmen schnell überprüfen können", so Puttrich. Um den Ausbau der Elektromobilität zu unterstützen, müssen zukünftig die Betreiber von mittleren und großen Garagen Parkplätze für Elektrofahrzeuge mit Lademöglichkeiten vorhalten.

"Bei der Energiewende setzen wir auf den Dreiklang aus Information, Beratung und Förderung. Wir haben eine breite Informationskampagne angestoßen, wir verstärken die Beratung und schaffen mit dem Gesetz die Grundlage für eine gezielte und effektive Förderung der Energieeffizienz und des Ausbaus erneuerbarer Energien", sagte Puttrich nach der Kabinettsentscheidung. Insgesamt 80 Millionen Euro stehen für Maßnahmen zur Verfügung, die in diesem Jahr starten und bieten Finanzierungssicherheit über die kommenden drei Jahre. "Die Förderung hilft den Bürgern und den Kommunen beim Ausbau der erneuerbaren Energien und bei Maßnahmen für Energieeinsparungen. Es profitieren aber auch Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die innovative Technologieideen entwickeln", sagte Puttrich. Als Beispiele nannte sie ein Förderprogramm für den Austausch von Heizungsumwälzpumpen im privaten Bereich, die Unterstützung von investiven Maßnahmen der Kommunen zur Energieeinsparung sowie eine Technologieoffensive für Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Das Gesetz beinhaltet unter anderem:
Die Förderung kann durch Investitionszuschüsse, durch kreditverbilligende Maßnahmen oder durch die Gewährung von Darlehen oder Bürgschaften erfolgen. Für den nichtöffentlichen Bereich stehen Fördermittel für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen zur Verfügung. Im kommunalen Bestand werden investive Maßnahmen gefördert, die der Reduzierung des Energieverbrauchs, dem Einsatz erneuerbarer Energien, der Kraft-Wärme-Kopplung oder der Begrenzung der klimarelevanten Emissionen dienen. Außerdem wird die Entwicklung und Aufstellung von kommunalen Konzepten zur Energieeinsparung sowie Energieeffizienzpläne unterstützt. Forschung und Entwicklung sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen im Energiebereich werden gefördert. Es wird ein Monitoring eingerichtet zur Erfassung und Fortschreibung der Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur Darstellung und Fortschreibung der Potenziale für erneuerbare Energien ein.
Pressestelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecher: Thorsten Neels
Telefon: (0611) 815 10 20, Fax: (0611) 815 19 43
E-Mail: pressestelle@hmuelv.hessen.de

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