Ausgabe nicht persönlich zugeordneter elektronischer Gesundheitskarten ist unzulässig!

  • Pressemitteilung der Firma Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP), 28.02.2012
Pressemitteilung vom: 28.02.2012 von der Firma Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) aus Heppenheim

Kurzfassung: Das derzeitige Sicherheitsniveau der elektronischen Gesundheitskarte entspricht in etwa dem zur Online-Beantragung einer Mülltonne, denn dafür reicht die niedrige Schutzbedarfsklasse aus. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ...

[Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) - 28.02.2012] Ausgabe nicht persönlich zugeordneter elektronischer Gesundheitskarten ist unzulässig!


Das derzeitige Sicherheitsniveau der elektronischen Gesundheitskarte entspricht in etwa dem zur Online-Beantragung einer Mülltonne, denn dafür reicht die niedrige Schutzbedarfsklasse aus.

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist ein Projekt im Rahmen der Umsetzung einer bundesweiten e-Government Strategie. Bestandteil dieser Strategie sind Sicherheitsanforderungen gemäß dem sogenannten e-Government-Handbuch. "Beim Umgang mit elektronischen Daten gibt es laut e-Government-Handbuch unterschiedliche Schutzbedarfsklassen, erklärt der Präsident der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP, Candidus. "Als sehr hoch werden dabei Sozialdaten wie Versichertendaten und medizinische Daten von den Bürgern eingestuft. Das betrifft also auch die eGK."

Das Sicherheitskonzept aus dem e-Government-Handbuch wird aktuell bei Erstellung und Herausgabe der elektronischen Gesundheitskarten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht eingehalten.

"Nach dem Sicherheitskonzept benötigt jede neue Karte mit Foto des Versicherten eine qualifizierte elektronische Signatur und eine Bestätigung der Identität des abgebildeten Versicherten durch eine benutzerunabhängige Instanz. Dies erfolgt aber nicht."

"Ohne die persönliche Zuordnung einer eGK zur Person ist die Karte weder für Notfalldaten noch für Erklärungen zur Organspende zulässig. Auch die viel-zitierte Missbrauchsverhinderung ist nicht zu erreichen, wenn keine prüft, ob das Foto den Versicherten darstellt."

Der Präsident der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. Candidus fordert deshalb: "Das Sicherheitskonzept wird von den Krankenkassen nicht eingehalten, darum müssen Anfertigung und Herausgabe von elektronischen Gesundheitskarten gestoppt werden."

"Nach den uns vorliegenden Fakten darf die bereits in Verkehr gebrachte elektronische Gesundheitskarte für die als "hoch sensibel" eingestuften Sozialdaten nicht genutzt werden. Das Sicherheitsniveau zur Beantragung und Ausgabe der eGK entspricht nach dem e-Government Handbuch gerade dem Sicherheitsniveau zur Beantragung einer Mülltonne," kritisiert Candidus.


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