Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 28.02.2012
Pressemitteilung vom: 28.02.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: 9er-Gremium bei Sekundärmarktankäufen verfassungsmäßig Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsmäßigkeit des sogenannten 9er-Gremiums bei der Parlamentsbeteiligung im Falle von Sekundärmarktankäufen von Staatsanleihen durch ...
[CDU/CSU-Fraktion - 28.02.2012] Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen
9er-Gremium bei Sekundärmarktankäufen verfassungsmäßig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsmäßigkeit des sogenannten 9er-Gremiums bei der Parlamentsbeteiligung im Falle von Sekundärmarktankäufen von Staatsanleihen durch die EFSF festgestellt. Zur Entscheidung erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Norbert Barthle:
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gremium zumindest bei Sekundärmarktankäufen verfassungsgemäß ist, ist zu begrüßen. Zunächst hatte das Gericht in seiner einstweiligen Anordnung im Oktober 2011 beschlossen, dass das 9er-Gremium nicht die Beteiligungsrechte des Bundestages wahrnehmen darf. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist damit ein Teilerfolg für den Bundestag.
Das 9er-Gremium ist damit weiterhin ein wichtiger Baustein der Parlamentsbeteiligung bei Entscheidungen der Bundesregierung zu einer Hilfsmaßnahme der EFSF. Die Mitglieder des Gremiums sind bereits vom Deutschen Bundestag gewählt. Das Gremium kann sich nun zeitnah konstituieren und soweit erforderlich vor Aufkäufen von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt durch die EFSF entscheiden. Damit sind auch in diesem sensiblen, kapitalmarktrelevanten Bereich eine parlamentarische Kontrolle der Regierung und die Sicherung des Haushaltsrechts des Bundestages gewährleistet.
Soweit das Bundesverfassungsgericht die weiteren Zuständigkeiten des 9er-Gremiums für verfassungswidrig erklärt hat, werden wir die Regelungen zur Parlamentsbeteiligung selbstverständlich ändern.
Die angepassten Vorschriften werden dann eine gute Grundlage für die Ausgestaltung der Beteiligungsrechte des Bundestages bei dem dauerhaften Rettungsschirm ESM sein."
Hintergrund:
Mit der Erhöhung des deutschen Gewährleistungsrahmens von 123 Milliarden Euro auf gut 211 Milliarden Euro für die EFSF Ende September 2011 hat der Deutsche Bundestag zugleich umfangreiche Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages an Maßnahmen der EFSF beschlossen. Im Rahmen eines abgestuften Verfahrens ist das Plenum des Deutschen Bundestages für alle grundsätzlichen, der Haushaltsausschuss für operative Entscheidungen zuständig. Für die sensiblen Instrumente des Rettungsschirmes werden wenige Mitglieder des Haushaltsausschusses, die vom Deutschen Bundestag gewählt wurden, schnell und vertraulich die notwendigen Entscheidungen treffen können. Der Deutsche Bundestag hat am 26. Oktober 2011 die Wahlvorschläge der im Bundestag vertretenen Fraktionen auf BT-Drs. 17/7454 einstimmig angenommen.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
9er-Gremium bei Sekundärmarktankäufen verfassungsmäßig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsmäßigkeit des sogenannten 9er-Gremiums bei der Parlamentsbeteiligung im Falle von Sekundärmarktankäufen von Staatsanleihen durch die EFSF festgestellt. Zur Entscheidung erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Norbert Barthle:
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gremium zumindest bei Sekundärmarktankäufen verfassungsgemäß ist, ist zu begrüßen. Zunächst hatte das Gericht in seiner einstweiligen Anordnung im Oktober 2011 beschlossen, dass das 9er-Gremium nicht die Beteiligungsrechte des Bundestages wahrnehmen darf. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist damit ein Teilerfolg für den Bundestag.
Das 9er-Gremium ist damit weiterhin ein wichtiger Baustein der Parlamentsbeteiligung bei Entscheidungen der Bundesregierung zu einer Hilfsmaßnahme der EFSF. Die Mitglieder des Gremiums sind bereits vom Deutschen Bundestag gewählt. Das Gremium kann sich nun zeitnah konstituieren und soweit erforderlich vor Aufkäufen von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt durch die EFSF entscheiden. Damit sind auch in diesem sensiblen, kapitalmarktrelevanten Bereich eine parlamentarische Kontrolle der Regierung und die Sicherung des Haushaltsrechts des Bundestages gewährleistet.
Soweit das Bundesverfassungsgericht die weiteren Zuständigkeiten des 9er-Gremiums für verfassungswidrig erklärt hat, werden wir die Regelungen zur Parlamentsbeteiligung selbstverständlich ändern.
Die angepassten Vorschriften werden dann eine gute Grundlage für die Ausgestaltung der Beteiligungsrechte des Bundestages bei dem dauerhaften Rettungsschirm ESM sein."
Hintergrund:
Mit der Erhöhung des deutschen Gewährleistungsrahmens von 123 Milliarden Euro auf gut 211 Milliarden Euro für die EFSF Ende September 2011 hat der Deutsche Bundestag zugleich umfangreiche Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages an Maßnahmen der EFSF beschlossen. Im Rahmen eines abgestuften Verfahrens ist das Plenum des Deutschen Bundestages für alle grundsätzlichen, der Haushaltsausschuss für operative Entscheidungen zuständig. Für die sensiblen Instrumente des Rettungsschirmes werden wenige Mitglieder des Haushaltsausschusses, die vom Deutschen Bundestag gewählt wurden, schnell und vertraulich die notwendigen Entscheidungen treffen können. Der Deutsche Bundestag hat am 26. Oktober 2011 die Wahlvorschläge der im Bundestag vertretenen Fraktionen auf BT-Drs. 17/7454 einstimmig angenommen.
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Über CDU/CSU-Fraktion:
CDU
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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