Bundesverfassungsgericht bestätigt Zuständigkeit des Neuner-Gremiums bei Sekundärmarktkäufen (§ 3 Absatz 3 StabMechG)

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF), 28.02.2012
Pressemitteilung vom: 28.02.2012 von der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus Berlin

Kurzfassung: Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF" erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Die Bundesregierung begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. ...

[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 28.02.2012] Bundesverfassungsgericht bestätigt Zuständigkeit des Neuner-Gremiums bei Sekundärmarktkäufen (§ 3 Absatz 3 StabMechG)


Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF" erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Die Bundesregierung begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hatte in der mündlichen Verhandlung die Auffassung der Bundesregeriung dargelegt, dass erforderliche EFSF-Notmaßnahmen vereitelt werden könnten, wenn sie im Planungsstadium bekannt werden. Entscheidungen über Sekundärmarktkäufe können nur dann wirksam zur Stabilisierung der gemeinsamen Währung beitragen, wenn sie auch sehr kurzfristig und vertraulich getroffen werden können. Dieser Auffassung ist das Gericht gefolgt.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Entscheidungen über Maßnahmen zur Stabilisierung der gemeinsamen Währung durch ein vom Bundestag gewähltes Gremium von 9 Abgeordneten getroffen werden können. Die Zulässigkeit eines solchen Gremiums wurde vom Gericht bestätigt. Entscheidungen des Gremiums in bestimmten besonders vertraulichen Fällen hat das Gericht für verfassungsrechtlich zulässig erklärt. Diesen besonderen Voraussetzungen muss die Beteiligung des Bundestags gerecht werden.


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Über Bundesministerium der Finanzen (BMF):
Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zent­rale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundes­kanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haus­haltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entschei­dungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.

Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.

Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.

Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.

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