Nächste Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern steht bevor
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 28.02.2012
Pressemitteilung vom: 28.02.2012 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin
Kurzfassung: Am 29. März 2012 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Beim Bundesgerichtshof sind zwölf Stellen, beim Bundesverwaltungsgericht drei Stellen und beim Bundesfinanzhof zwei Stellen zu ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 28.02.2012] Nächste Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern steht bevor
Am 29. März 2012 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Beim Bundesgerichtshof sind zwölf Stellen, beim Bundesverwaltungsgericht drei Stellen und beim Bundesfinanzhof zwei Stellen zu besetzen.
Für das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht werden in 2012 keine Wahlen durchgeführt.
Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und der Bundesministerin der Justiz gemacht werden.
Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Am 29. März 2012 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Beim Bundesgerichtshof sind zwölf Stellen, beim Bundesverwaltungsgericht drei Stellen und beim Bundesfinanzhof zwei Stellen zu besetzen.
Für das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht werden in 2012 keine Wahlen durchgeführt.
Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und der Bundesministerin der Justiz gemacht werden.
Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.
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Über Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
Firmenkontakt:
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