Der Erhalt des Kulturguts der früheren deutschen Siedler in Osteuropa fördert interkulturelle Begegnungen

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 26.01.2011
Pressemitteilung vom: 26.01.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß Paragraph 96 des Bundesvertriebenengesetzes Heute wird im Ausschuss für Kultur und Medien der Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung ...

[CDU/CSU-Fraktion - 26.01.2011] Der Erhalt des Kulturguts der früheren deutschen Siedler in Osteuropa fördert interkulturelle Begegnungen


Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß Paragraph 96 des Bundesvertriebenengesetzes

Heute wird im Ausschuss für Kultur und Medien der Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß Paragraph 96 des Bundesvertriebenengesetzes behandelt. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und der zuständige Berichterstatter Thomas Strobl:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung weiterhin durch umfangreiche Förderung das Kulturgut der historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebiete im Bewusstsein der Bevölkerung erhält. Seit die Union die Bundesregierung führt, wurden die Bemühungen um die Pflege und den Schutz der deutschen Kultur in den osteuropäischen Ländern verstärkt; auch um damit interkulturelle Begegnungen zu fördern. Seit vielen Jahren unterstützt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Archive, Museen und Bibliotheken sowie wissenschaftliche Forschungseinrichtungen, die sich mit der deutschen Kultur im östlichen Europa beschäftigen, mit rund 14 Millionen Euro jährlich.

Die Förderung verständigungspolitischer Arbeit und des kulturellen Austausches verdeutlicht, dass für die Union das Gedenken an Migration und Siedlung auf der einen Seite und Flucht und Vertreibung auf der anderen Seite eine gesamteuropäische Verantwortung ist und nur in internationaler Zusammenarbeit gelingen kann. Die Union versteht die Förderung von Einrichtungen, die das Kulturgut der früheren deutschen Siedler im Osten für die Öffentlichkeit erhalten und aufbereiten, als Brückenschlag zwischen nationaler Identität und europäischem Bewusstsein.
Durch die Förderung des Erhalts von Kulturdenkmälern, von musealen Präsentationen und Maßnahmen der kulturellen Bildung sorgt die Bundesregierung dafür, dass die deutsche Siedlungs- und Kulturgeschichte in Osteuropa als Teil der deutschen Geschichte und Identität anerkannt wird. Ohne eine bewusste Förderung und Pflege droht die Erinnerung an die Kultur der früheren deutschen Gebiete wie beispielsweise Schlesien, Hinterpommern und Ostpreußen verloren zu gehen. Denn die Vertreibungen nach dem Zweiten Weltkrieg liegen nun mehr als 60 Jahre zurück, sodass nur noch Wenige die Lebenswelt dieser Gebiete aus eigener Erfahrung kennen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich der Belange der Vertriebenen angenommen, indem sie den Antrag "60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen – Aussöhnung vollenden" auf den Weg gebracht hat, der ebenfalls heute im Ausschuss für Kultur und Medien beraten wird. Der Antrag würdigt die Charta als eines der Gründungsdokumente der Bundesrepublik. Damit setzt die Koalition ein Zeichen der Solidarität mit den Heimatvertriebenen.
Mit ihrem Einsatz dafür, dass das deutsche Kulturgut in Osteuropa im Bewusstsein der Bevölkerung erhalten bleibt, folgt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Empfehlungen der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland". In deren Schlussbericht heißt es: "Es gehört zum Selbstverständnis Deutschlands als Kulturnation, das kulturelle Erbe der früheren deutschen Siedlungsgebiete ebenso wie das Gedenken an Flucht und Vertreibung zu bewahren."

Hintergrund:
Paragraph 96 des Bundesvertriebenengesetzes verpflichtet Bund und Länder, "das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern."

Die Bundesregierung hat u.a. das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa mit Sitz in Oldenburg mit 876.000 Euro gefördert. Unter den geförderten Museen befinden sich das Siebenbürgisches Museum in Gundelsheim (229.000 Euro), das Donauschwäbische Zentralmuseum in Ulm (296.000 Euro), das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg (424.000 Euro) oder das Westpreußische Landesmuseum in Münster (480.000 Euro). Außerdem erhielten Forschungseinrichtungen und Bibliotheken wie das Herder-Institut in Marburg (1,804 Millionen Euro) und Kultureinrichtungen wie das Deutsche Kulturforum östliches Europa in Potsdam (1,087 Millionen Euro) Förderung durch den Bund.


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