Aufarbeitung der NS-Vergangenheit ist beispielgebend

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 29.02.2012
Pressemitteilung vom: 29.02.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich nachdrücklich für weitere Forschungsaufträge aus Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages führt am heutigen Mittwoch eine öffentliche Anhörung zu Anträgen der Opposition durch, ...

[CDU/CSU-Fraktion - 29.02.2012] Aufarbeitung der NS-Vergangenheit ist beispielgebend


CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich nachdrücklich für weitere Forschungsaufträge aus

Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages führt am heutigen Mittwoch eine öffentliche Anhörung zu Anträgen der Opposition durch, die nach personellen Kontinuitäten zwischen der NS-Zeit und der frühen Bundesrepublik fragen. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und der Obmann der AG Kultur und Medien Marco Wanderwitz:

"In den letzten Jahren ist die Erforschung personeller Kontinuitäten in Staat und Gesellschaft vor und nach 1945 verstärkt in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Wir begrüßen, dass bereits fünf Bundesministerien und mehrere nachgeordnete Bundesbehörden Forschungsprojekte in Auftrag gegeben haben, die zum Teil bereits abgeschlossen sind. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich nachdrücklich für weitere Forschungsaufträge an unabhängige Wissenschaftler und größtmögliche Transparenz im Umgang mit den Ergebnissen aus. Der Bereich der Kontinuitäten in der ehemaligen DDR ist in der Forschung und Aufarbeitung völlig unterbelichtet und bedarf stärkerer Aufmerksamkeit, um ein stimmiges Gesamtbild zu erreichen.

Mit den ausführlichen Antworten der Bundesregierung auf die Große Anfrage zum "Umgang mit der NS-Vergangenheit (Drs. 17/8134) halten wir gleichwohl die meisten Fragen der heute zu beratenden Oppositionsanträge für geklärt. Darauf weisen auch die Sachverständigen, die der Ausschuss zur Beratung der Anträge eingeladen hat, in ihren schriftlichen Stellungnahmen nachdrücklich hin.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält die bisher in der Bundesrepublik Deutschland geleistete Aufarbeitung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft für beispielgebend. Sie war eine Voraussetzung für die schnelle Rückkehr Deutschlands in die internationale Staatengemeinschaft nach 1945 und wird vom europäischen Ausland bis heute wertgeschätzt. Auch über 60 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges muss die Aufarbeitung natürlich fortgeführt werden.

Die Zeit des Nationalsozialismus inklusive seiner Vor- und Nachwirkungen ist die am besten erforschte Periode der Geschichte des 20. Jahrhunderts. Die ‚Bibliographie zum Nationalsozialismus‘ von Michael Ruck verzeichnete im Jahr 2000 über 37 000 Titel, Tendenz weiter steigend. Aber die Aufarbeitung fand und findet nicht nur im wissenschaftlichen Elfenbeinturm statt, sondern erfasst alle gesellschaftlichen Bereiche, z. B. Schulen, Museen, politische Bildungseinrichtungen oder Gedenkstätten, in denen eindringlich der Opfer der NS-Terrorherrschaft gedacht wird. Die Bundesrepublik hat sich damit von der DDR erheblich abgehoben, die diesen Teil der deutschen Vergangenheit weitestgehend ausgeblendet hatte.

Bund und Länder haben diese Aufarbeitung auf allen Ebenen von Beginn an nachhaltig unterstützt. Der Bund ist z. B. allein oder zu nennenswerten Teilen an der Finanzierung des Hauses der Geschichte, des Deutschen Historischen Museums, des Instituts für Zeitgeschichte oder des Militärgeschichtlichen Forschungsamts beteiligt. Das 2008 überarbeitete Gedenkstättenkonzept des Bundes hat die Stätten der NS-Aufarbeitung weiter gestärkt. Die Bundesländer sollten sich dafür einsetzen, dass für Schüler der Besuch einer KZ-Gedenkstätte obligatorisch wird."


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