ÖPNV ist Daseinsvorsorge und braucht endlich Rechtssicherheit
- Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 29.02.2012
Pressemitteilung vom: 29.02.2012 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden
Kurzfassung: Zur Anhörung zum Personenbeförderungsgesetz erklären der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol und Dr. Anton Hofreiter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Die Anhörung hat den Parlamentariern eine klare Leitlinie ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 29.02.2012] ÖPNV ist Daseinsvorsorge und braucht endlich Rechtssicherheit
Zur Anhörung zum Personenbeförderungsgesetz erklären der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol und Dr. Anton Hofreiter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Anhörung hat den Parlamentariern eine klare Leitlinie für die anstehenden Gespräche gegeben: Erstens muss die Gestaltungshoheit der Kommunen für ein qualitativ hochwertiges und effizientes Nahverkehrsgebot klar geregelt sein, zweitens brauchen wir endlich Rechtssicherheit.
Bei beiden Punkten gibt es beim Regierungsentwurf deutlichen Nachbesserungsbedarf.
Die große Mehrheit der Experten unterstützte in der heutigen Anhörung den Gesetzentwurf (http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,15775,00.pdf) von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes.
Kommunale Spitzenverbände, Gewerkschaften und Verbraucherverbände betonten die Verantwortung der Kommunen für ein qualitativ hochwertiges ÖPNV-Angebot. Der rot-grüne Entwurf erlaube es, ein effizientes Nahverkehrsangebot im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Qualitative Standards müssten gleichermaßen für private wie auch öffentliche Verkehrsunternehmen gelten, nur so könnte auch das Genehmigungsverfahren für eigenwirtschaftliche Verkehre transparent und fair ablaufen.
Mehrheitlich kritisierten die Experten den Regierungsentwurf, der keine ausreichende Rechtssicherheit für Kommunen und Nahverkehrsunternehmen bringe. Er leiste weder die nach EU-Recht erforderliche klare Abgrenzung der Zuständigkeiten von Aufgabenträgern und Genehmigungsbehörden, noch regele er die - auch von privaten und öffentlichen Verkehrsunternehmen geforderte - Direktvergabemöglichkeit. Kommunen und Verkehrsunternehmen und ihren Beschäftigten drohten damit wie in der Vergangenheit gerichtliche Auseinandersetzungen.
Große Einigkeit gab es bei der Marktöffnung für Fernlinienbusse, dies sei ein neues kostengünstiges Verkehrsangebot. Überzeugend plädierten insbesondere Verbraucher- und Behindertenverbände dafür, Fahrplanauskünfte und Ticketverkauf kundenfreundlich zu gestalten, Fahrgastrechte zu garantieren und barrierefreien Zugang zu ermöglichen.
Wie sozial das neue Angebot sei, entscheide sich auch daran, ob es auch für mobilitätseingeschränkte Menschen nutzbar sei.
Gesetzentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsund mautrechtlicher Vorschriften" (http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,15775,00.pdf)
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Zur Anhörung zum Personenbeförderungsgesetz erklären der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol und Dr. Anton Hofreiter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Anhörung hat den Parlamentariern eine klare Leitlinie für die anstehenden Gespräche gegeben: Erstens muss die Gestaltungshoheit der Kommunen für ein qualitativ hochwertiges und effizientes Nahverkehrsgebot klar geregelt sein, zweitens brauchen wir endlich Rechtssicherheit.
Bei beiden Punkten gibt es beim Regierungsentwurf deutlichen Nachbesserungsbedarf.
Die große Mehrheit der Experten unterstützte in der heutigen Anhörung den Gesetzentwurf (http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,15775,00.pdf) von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes.
Kommunale Spitzenverbände, Gewerkschaften und Verbraucherverbände betonten die Verantwortung der Kommunen für ein qualitativ hochwertiges ÖPNV-Angebot. Der rot-grüne Entwurf erlaube es, ein effizientes Nahverkehrsangebot im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Qualitative Standards müssten gleichermaßen für private wie auch öffentliche Verkehrsunternehmen gelten, nur so könnte auch das Genehmigungsverfahren für eigenwirtschaftliche Verkehre transparent und fair ablaufen.
Mehrheitlich kritisierten die Experten den Regierungsentwurf, der keine ausreichende Rechtssicherheit für Kommunen und Nahverkehrsunternehmen bringe. Er leiste weder die nach EU-Recht erforderliche klare Abgrenzung der Zuständigkeiten von Aufgabenträgern und Genehmigungsbehörden, noch regele er die - auch von privaten und öffentlichen Verkehrsunternehmen geforderte - Direktvergabemöglichkeit. Kommunen und Verkehrsunternehmen und ihren Beschäftigten drohten damit wie in der Vergangenheit gerichtliche Auseinandersetzungen.
Große Einigkeit gab es bei der Marktöffnung für Fernlinienbusse, dies sei ein neues kostengünstiges Verkehrsangebot. Überzeugend plädierten insbesondere Verbraucher- und Behindertenverbände dafür, Fahrplanauskünfte und Ticketverkauf kundenfreundlich zu gestalten, Fahrgastrechte zu garantieren und barrierefreien Zugang zu ermöglichen.
Wie sozial das neue Angebot sei, entscheide sich auch daran, ob es auch für mobilitätseingeschränkte Menschen nutzbar sei.
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