Subsidiaritätsrüge gegen EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 29.02.2012
Pressemitteilung vom: 29.02.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Bundestagseinbringung des Antrags "Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungskonzessionen ablehnen - Kommunale Daseinsvorsorge sichern" erklärt der zuständige Berichterstatter der SPDBundestagsfraktion im Wirtschaftsausschuss Manfred Nink: Der ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 29.02.2012] Subsidiaritätsrüge gegen EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe


Zur Bundestagseinbringung des Antrags "Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungskonzessionen ablehnen - Kommunale Daseinsvorsorge sichern" erklärt der zuständige Berichterstatter der SPDBundestagsfraktion im Wirtschaftsausschuss Manfred Nink:

Der vorgelegte Richtlinienentwurf der EU-Kommission ist mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar.

Dies betrifft vor allem die vorgesehenen Regelungen zur Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen. Die SPDBundestagsfraktion ist der Auffassung, dass kein Rechtsetzungsbedarf im Bereich der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen besteht. Die Anwendung der Prinzipien Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung ist nach geltender Rechtsprechung vollkommen ausreichend.

Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, einen Markt für Dienstleistungskonzessionen zu schaffen. Besonders betroffen wären davon vor allem die deutsche Wasserwirtschaft, aber auch kommunale Rettungsdienste.

Erstere erbringen mit der Trinkwasserversorgung einen elementaren Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, letztere sind wichtige Stützen im Katastrophenschutz der Länder. Die Kommission bleibt eine nachvollziehbare und überzeugende Erklärung schuldig, erstens wo sie hier erhebliche Wettbewerbsverzerrungen in Europa sieht und zweitens welche Vorteile sich unter anderem in diesen Bereichen für die Verbraucherinnen und Verbraucher ergeben sollen.

Der Vorschlag ist zudem nicht vereinbar mit dem Recht der Selbstverwaltung der Kommunen. Der erst durch den Vertrag von Lissabon garantierte Ermessensspielraum für die Kommunen würde durch einen Rechtsetzungsakt ausgehebelt. Die Entscheidungsfreiheit bei der Erfüllung der Daseinsvorsorge, bei kommunalen Unternehmen und bei Öffentlich-Privaten-Partnerschaften muss erhalten bleiben. Die SPD unterstützt mit dieser Subsidiaritätsrüge die Kommunen und verteidigt ihr Recht auf Selbstverwaltung im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge gegenüber der Europäischen Kommission.


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