Aussaat gentechnisch veränderten Saatguts auf Deutschlands Äckern ist illegal. Positives Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
- Pressemitteilung der Firma Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), 29.02.2012
Pressemitteilung vom: 29.02.2012 von der Firma Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) aus Berlin
Kurzfassung: Leipzig/Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigte sich erleichtert über das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Gentechnik. Saatgut, das mit für den Anbau nicht zugelassenen gentechnisch ...
[Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - 29.02.2012] Aussaat gentechnisch veränderten Saatguts auf Deutschlands Äckern ist illegal. Positives Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Leipzig/Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigte sich erleichtert über das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Gentechnik. Saatgut, das mit für den Anbau nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigt ist, darf nicht auf hiesigen Feldern wachsen. Wie bisher sind die Behörden damit rechtlich verpflichtet, das Umpflügen von Feldern anzuordnen, wenn sich erst nach dem Aussäen herausstellt, dass das Saatgut verunreinigt war.
Das Bundesverwaltungsgericht habe damit die Rechtsauffassung der Bundesregierung und der Bundesländer bestätigt, sagte die BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer. Diese seien richtigerweise der Ansicht, dass das Gentechnikgesetz den Anbau nicht genehmigter Gen-Konstrukte untersage und wenn sie dennoch versehentlich ausgebracht worden seien, die Behörden aus Sicherheitsgründen einzugreifen hätten.
Moldenhauer: "Uns fällt ein Riesenstein vom Herzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil einer wilden und unkontrollierbaren Freisetzung aller möglichen Gen-Konstrukte einen Riegel vorgeschoben. Dies ist ein deutliches Signal an die Saatgutfirmen. Sie können nun nicht mehr hoffen, dass Gerichte ihnen eine ‚Lizenz zur gentechnischen Verunreinigung der Äcker‘ erteilen."
Sollten die Saatgutfirmen unsauber gearbeitet haben und Bauern deshalb unwissentlich verunreinigtes Saatgut kaufen, müssten die Firmen weiterhin dafür haften und den Schaden ersetzen, der aus dem Umbruch von Feldern entstehe. "Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nimmt die Saatgutfirmen in die Pflicht, den Landwirten das zu liefern, was sie bestellt haben. Nämlich Saatgut, das frei von jeder gentechnischen Kontamination ist", sagte Moldenhauer.
Leipzig/Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigte sich erleichtert über das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Gentechnik. Saatgut, das mit für den Anbau nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigt ist, darf nicht auf hiesigen Feldern wachsen. Wie bisher sind die Behörden damit rechtlich verpflichtet, das Umpflügen von Feldern anzuordnen, wenn sich erst nach dem Aussäen herausstellt, dass das Saatgut verunreinigt war.
Das Bundesverwaltungsgericht habe damit die Rechtsauffassung der Bundesregierung und der Bundesländer bestätigt, sagte die BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer. Diese seien richtigerweise der Ansicht, dass das Gentechnikgesetz den Anbau nicht genehmigter Gen-Konstrukte untersage und wenn sie dennoch versehentlich ausgebracht worden seien, die Behörden aus Sicherheitsgründen einzugreifen hätten.
Moldenhauer: "Uns fällt ein Riesenstein vom Herzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil einer wilden und unkontrollierbaren Freisetzung aller möglichen Gen-Konstrukte einen Riegel vorgeschoben. Dies ist ein deutliches Signal an die Saatgutfirmen. Sie können nun nicht mehr hoffen, dass Gerichte ihnen eine ‚Lizenz zur gentechnischen Verunreinigung der Äcker‘ erteilen."
Sollten die Saatgutfirmen unsauber gearbeitet haben und Bauern deshalb unwissentlich verunreinigtes Saatgut kaufen, müssten die Firmen weiterhin dafür haften und den Schaden ersetzen, der aus dem Umbruch von Feldern entstehe. "Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nimmt die Saatgutfirmen in die Pflicht, den Landwirten das zu liefern, was sie bestellt haben. Nämlich Saatgut, das frei von jeder gentechnischen Kontamination ist", sagte Moldenhauer.
Über Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
P>1975 gründeten Horst Stern, Bernhard Grzimek und 19 weitere Umweltschützer den Bund für Natur- und Umweltschutz Deutschland. 1984 kam die BUNDjugend hinzu und 1989 schloss sich der BUND dem internationalen Netzwerk Friends of the Earth an.
Dieses Jahr wird der BUND 30 Jahre alt und ist mit fast 400.000 Mitgliedern und Spendern der größte föderale Umweltverband Deutschlands.
Mit unzähligen Aktionen und Kampagnen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene konnten wir Moore retten, gegen die Atomkraft mobil machen und uns für umwelt- und gesundheitsverträgliche Produkte einsetzen.
Firmenkontakt:
Pressekontakt: Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin, in Leipzig vor Ort Mobil zu erreichen unter: 0179-8138088, E-Mail: heike.moldenhauer@bund.net bzw. Almut Gaude BUND-Pressereferentin, Tel: 030-27586-464, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net
P>1975 gründeten Horst Stern, Bernhard Grzimek und 19 weitere Umweltschützer den Bund für Natur- und Umweltschutz Deutschland. 1984 kam die BUNDjugend hinzu und 1989 schloss sich der BUND dem internationalen Netzwerk Friends of the Earth an.
Dieses Jahr wird der BUND 30 Jahre alt und ist mit fast 400.000 Mitgliedern und Spendern der größte föderale Umweltverband Deutschlands.
Mit unzähligen Aktionen und Kampagnen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene konnten wir Moore retten, gegen die Atomkraft mobil machen und uns für umwelt- und gesundheitsverträgliche Produkte einsetzen.
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