FATCA: US-Steuerbehörden ziehen Daumenschrauben an
- Pressemitteilung der Firma Steria Mummert, 01.03.2012
Pressemitteilung vom: 01.03.2012 von der Firma Steria Mummert aus Hamburg
Kurzfassung: Mit den jüngsten Veröffentlichungen zur FATCA hat der US-Fiskus den Rahmen für eine forcierte Umsetzung im Kampf gegen US-Steuerhinterziehung im Ausland konkretisiert. Für die Finanzinstitute in Deutschland und Österreich ist damit der ...
[Steria Mummert - 01.03.2012] FATCA: US-Steuerbehörden ziehen Daumenschrauben an
Mit den jüngsten Veröffentlichungen zur FATCA hat der US-Fiskus den Rahmen für eine forcierte Umsetzung im Kampf gegen US-Steuerhinterziehung im Ausland konkretisiert. Für die Finanzinstitute in Deutschland und Österreich ist damit der Startschuss gefallen, angesichts der engen Fristen die zunächst teilweise zurückgestellten Aktivitäten zum "Foreign Account Tax Compliance Act" anzugehen. Dazu zählt neben dem Thema Strafbesteuerung vor allem das Reporting. Das ist das Ergebnis einer Marktbeobachtung von Steria Mummert Consulting.
"Obwohl von der US-Steuerbehörde mit den neuesten Proposed Regulations noch immer nicht alle FATCA-Anforderungen abschließend geklärt werden, ist die Regelungsgrundlage jetzt bezüglich der nächsten Meilensteine dann doch so stabil, dass mit den Analysen zum Reporting und zur vorgesehenen Strafbesteuerung begonnen werden kann", sagt Lars Töllner, FATCA-Experte bei Steria Mummert Consulting. "Da die Verhandlungen für die weitere Ausgestaltung mit verschiedenen europäischen Staaten und den USA noch andauern und noch keinerlei Entwürfe nationaler Vorgaben vorliegen, empfiehlt es sich zunächst auf die US-Vorgaben abzustellen. Bei der Umsetzung der Teilaspekte Strafbesteuerung und Reporting sollte aber insbesondere darauf geachtet werden, die Umsetzung der FATCA-Lösung so voranzutreiben, dass ein Umschwenken auf ein sich abzeichnendes Reporting an die nationalen Steuerbehörden zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich ist."
Die Fristen für die Umsetzung sind eng gesteckt. Das vereinfachte FATCA-Reporting gilt bereits für das Kalenderjahr 2013. Zum 01. Juli 2013 müssen zudem die Vorbereitungen zur "Kontoinhaber Due Dilligence" abgeschlossen sein. Im Januar 2014 folgt dann die Strafbesteuerung auf so genannte "witholdable payments".
"Die finalen Vorgaben zur FATCA sind für den Sommer 2012 angekündigt. Erfolgt die Veröffentlichung dann genau so zeitnah, wie die Bereitstellung der Proposed Regulations, dürfte der rechtliche Rahmen für die FATCA-Umsetzung voraussichtlich nach der Sommerpause 2012 verbindlich vorliegen", so abschließend Lars Töllner.
Kontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor
Tel.: +49 (0) 40 253 185-111
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de
Mit den jüngsten Veröffentlichungen zur FATCA hat der US-Fiskus den Rahmen für eine forcierte Umsetzung im Kampf gegen US-Steuerhinterziehung im Ausland konkretisiert. Für die Finanzinstitute in Deutschland und Österreich ist damit der Startschuss gefallen, angesichts der engen Fristen die zunächst teilweise zurückgestellten Aktivitäten zum "Foreign Account Tax Compliance Act" anzugehen. Dazu zählt neben dem Thema Strafbesteuerung vor allem das Reporting. Das ist das Ergebnis einer Marktbeobachtung von Steria Mummert Consulting.
"Obwohl von der US-Steuerbehörde mit den neuesten Proposed Regulations noch immer nicht alle FATCA-Anforderungen abschließend geklärt werden, ist die Regelungsgrundlage jetzt bezüglich der nächsten Meilensteine dann doch so stabil, dass mit den Analysen zum Reporting und zur vorgesehenen Strafbesteuerung begonnen werden kann", sagt Lars Töllner, FATCA-Experte bei Steria Mummert Consulting. "Da die Verhandlungen für die weitere Ausgestaltung mit verschiedenen europäischen Staaten und den USA noch andauern und noch keinerlei Entwürfe nationaler Vorgaben vorliegen, empfiehlt es sich zunächst auf die US-Vorgaben abzustellen. Bei der Umsetzung der Teilaspekte Strafbesteuerung und Reporting sollte aber insbesondere darauf geachtet werden, die Umsetzung der FATCA-Lösung so voranzutreiben, dass ein Umschwenken auf ein sich abzeichnendes Reporting an die nationalen Steuerbehörden zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich ist."
Die Fristen für die Umsetzung sind eng gesteckt. Das vereinfachte FATCA-Reporting gilt bereits für das Kalenderjahr 2013. Zum 01. Juli 2013 müssen zudem die Vorbereitungen zur "Kontoinhaber Due Dilligence" abgeschlossen sein. Im Januar 2014 folgt dann die Strafbesteuerung auf so genannte "witholdable payments".
"Die finalen Vorgaben zur FATCA sind für den Sommer 2012 angekündigt. Erfolgt die Veröffentlichung dann genau so zeitnah, wie die Bereitstellung der Proposed Regulations, dürfte der rechtliche Rahmen für die FATCA-Umsetzung voraussichtlich nach der Sommerpause 2012 verbindlich vorliegen", so abschließend Lars Töllner.
Kontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor
Tel.: +49 (0) 40 253 185-111
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de
Über Steria Mummert:
Warum nennt sich eine PR-Agentur Faktenkontor?
Weil Fakten über Kommunikationserfolge entscheiden.
Journalisten suchen Fakten.
Entscheider suchen Fakten.
Kunden suchen Fakten.
Wer harte Nachrichten, Entscheidungsgrundlagen und Nutzwertargumen-
tationen sowie spannende Geschichten liefert, setzt sich durch. Deshalb
basiert unsere Kommunikationsarbeit für Pressestelle und Vertrieb unserer Kunden auf harten gründlich erhobenen Fakten.
In hanseatischer Tradition nennen wir uns Faktenkontor.
Das Kontor steht für hanseatisches Kaufmannstum, ein Selbstverständnis
auf das sich unsere Kunden im täglichen Miteinander unbedingt verlassen können.
Wie entstand das Faktenkontor?
Das Faktenkontor ist aus der Unternehmensberatung Mummert Consulting hervorgegangen. Anfang 2006 firmierte die am 1. Januar 2003 gegründete Mummert Communications in Faktenkontor um.
Firmenkontakt:
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