SPD und Grüne: Zulassung von Gigalinern verstößt gegen Grundgesetz

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 01.03.2012
Pressemitteilung vom: 01.03.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Normenkontrollklage der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol und ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 01.03.2012] SPD und Grüne: Zulassung von Gigalinern verstößt gegen Grundgesetz


Zur Normenkontrollklage der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol und der Vorsitzende des Verkehrsausschusses Dr. Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen):

Mit einer Ausnahme-Verordnung hat das Bundesverkehrsministerium einen Feldversuch zur Erprobung von Gigalinern durchgesetzt. Die Verordnung der Bundesregierung über die Zulassung von Gigalinern auf deutschen Straßen verstößt gegen das Grundgesetz und ist deshalb nichtig. Der Alleingang der Bundesregierung missachtet Bundestag und Bundesrat. Der Verordnung der Bundesregierung über den Feldversuch fehlt die Ermächtigungsgrundlage. Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis beantragt deshalb mit einer Normenkontrollklage im Namen der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beim Bundesverfassungsgericht die Aufhebung der Ausnahme-Verordnung und damit die Beendigung des Feldversuchs.

Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer hat zu Beginn seiner Amtszeit vollmundig versprochen, allen Zuwachs beim Güterfernverkehr auf die Schiene zu verlagern. Die Zulassung der Gigaliner steht dazu im krassen Widerspruch. Er hat damit das Votum der Mehrheit der Verkehrsminister der Länder missachtet und übergeht die berechtigten Ängste der Bevölkerung. 77 Prozent der Deutschen lehnen nach einer Forsa-
Umfrage Gigaliner auf deutschen Straßen ab. Gigaliner erhöhen das Unfallrisiko im Straßenverkehr. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) verweist darauf, dass bereits heute an jedem fünften Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang ein LKW beteiligt ist. LKWs machen generell durch ihre Größe und Länge Überholvorgänge schwieriger. Der Zustand von Straßen und Brücken ist zu schlecht, um noch mehr Schwerverkehr aufzunehmen. Straßenkreuzungen, Bahnübergänge, Tunnel und Rastplätze an Autobahnen sind nicht auf die Riesen-LKW ausgerichtet.

Die Verkehrssicherheit ist gefährdet.

Das Interesse am Feldversuch ist aber so mäßig, dass der medienwirksam geplante Start am 5. März 2012 in München mit fadenscheiniger Begründung abgesagt wurde. Er wäre zu peinlich geworden. Kommentar in der Presse: "Ramsauers Totalschaden".


Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69

Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.

Firmenkontakt:
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69

Die Pressemeldung "SPD und Grüne: Zulassung von Gigalinern verstößt gegen Grundgesetz" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "SPD und Grüne: Zulassung von Gigalinern verstößt gegen Grundgesetz" ist SPD-Bundestagsfraktion.