Huber: 50 Millionen Euro für Bayerns Artenvielfalt - Hilfsprogramme haben sich bewährt / 3. März Tag des Artenschutzes
- Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG), 01.03.2012
Pressemitteilung vom: 01.03.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) aus München
Kurzfassung: Der Schutz der Artenvielfalt in Bayern ist wichtiger Bestandteil bayerischer Politik. Dies betonte Dr. Marcel Huber, Umweltminister, anlässlich des Tags des Artenschutzes am 3. März. "Ziel bayerischer Naturschutzpolitik ist es, unsere bayerische ...
[Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) - 01.03.2012] Huber: 50 Millionen Euro für Bayerns Artenvielfalt - Hilfsprogramme haben sich bewährt / 3. März Tag des Artenschutzes
Der Schutz der Artenvielfalt in Bayern ist wichtiger Bestandteil bayerischer Politik. Dies betonte Dr. Marcel Huber, Umweltminister, anlässlich des Tags des Artenschutzes am 3. März. "Ziel bayerischer Naturschutzpolitik ist es, unsere bayerische Landschaft und Heimat mit all ihrem natürlichen Reichtum zu bewahren. Für eine lebenswerte Zukunft - für uns und die kommenden Generationen", so Huber. Bis zum Jahr 2020 soll europaweit der Rückgang der wild lebenden Tiere, Pflanzen und Pilze gestoppt werden. Allein 2011 hat Bayern 800.000 Euro in Artenhilfsprogramme investiert. Damit konnte vielen bedrohten Arten wie See-, Fisch- und Steinadler, Wanderfalke, Weißstorch, Kranich, Schwarzstorch und Uhu geholfen werden. Auch zahlreiche Pflanzen profitieren davon, wie etwa der Böhmische Enzian, das Bayerische Löffelkraut, das Bodensee-Vergissmeinnicht oder die Hohenesters Mehlbeere. "Viele Arten, die in Bayern akut bedroht oder teils sogar schon verschwunden waren, haben heute wieder eine Chance. Dazu haben die Artenhilfsprogramme entscheidend beigetragen", so Huber. Insgesamt investiert der Freistaat auch mit Hilfe der Europäischen Union rund 50 Millionen Euro pro Jahr in den Erhalt der biologischen Vielfalt. Mit 40 Millionen Euro jährlich sind der Vertragsnaturschutz und das Landschaftspflegeprogramm die vorrangigen Instrumente. Über den Vertragsnaturschutz werden Land- und Forstwirte für die aufwendigen Maßnahmen zum Erhalt der natürlichen Lebensräume angemessen entgolten. Der Minister dankte zugleich den vielen tausend ehrenamtlichen Helfern in den Verbänden und Vereinen, die mit ihrem Engagement einen wesentlichen Beitrag leisten. Wichtig sei es laut Huber vor allem, die natürlichen Lebensräume unserer heimischen Flora und Fauna zu bewahren. Deshalb hat die Staatsregierung das Programm zur Moorrenaturierung aufgelegt und im Nachtragshaushalt weitere Mittel dafür eingestellt. Huber: "Moore sind Klima- und Artenschützer: Sie binden CO2 und sind Lebensraum hochspezialisierter und gefährdeter Arten wie der Arktischen Smaragdlibelle."
Der Tag des Artenschutzes will ins Gedächtnis rufen, dass das Naturschutzrecht die Grundlage für alle Schutzbemühungen ist. Die Bestimmungen regeln, welche Arten unter strengem Schutz stehen und wie der Artenschutz bei allen Veränderungen in Natur und Landschaft zu beachten ist. Das Bayerische Naturschutzgesetz wurde im vergangenen Jahr angepasst.
Weitere Informationen auch im Internet unter www.arche.bayern.de
Weitere Informationen: http://www.natur.bayern.de
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Rosenkavalierplatz 2,
81925 München
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Fax (089) 9214-2266
E-Mail: poststelle@stmug.bayern.de
Der Schutz der Artenvielfalt in Bayern ist wichtiger Bestandteil bayerischer Politik. Dies betonte Dr. Marcel Huber, Umweltminister, anlässlich des Tags des Artenschutzes am 3. März. "Ziel bayerischer Naturschutzpolitik ist es, unsere bayerische Landschaft und Heimat mit all ihrem natürlichen Reichtum zu bewahren. Für eine lebenswerte Zukunft - für uns und die kommenden Generationen", so Huber. Bis zum Jahr 2020 soll europaweit der Rückgang der wild lebenden Tiere, Pflanzen und Pilze gestoppt werden. Allein 2011 hat Bayern 800.000 Euro in Artenhilfsprogramme investiert. Damit konnte vielen bedrohten Arten wie See-, Fisch- und Steinadler, Wanderfalke, Weißstorch, Kranich, Schwarzstorch und Uhu geholfen werden. Auch zahlreiche Pflanzen profitieren davon, wie etwa der Böhmische Enzian, das Bayerische Löffelkraut, das Bodensee-Vergissmeinnicht oder die Hohenesters Mehlbeere. "Viele Arten, die in Bayern akut bedroht oder teils sogar schon verschwunden waren, haben heute wieder eine Chance. Dazu haben die Artenhilfsprogramme entscheidend beigetragen", so Huber. Insgesamt investiert der Freistaat auch mit Hilfe der Europäischen Union rund 50 Millionen Euro pro Jahr in den Erhalt der biologischen Vielfalt. Mit 40 Millionen Euro jährlich sind der Vertragsnaturschutz und das Landschaftspflegeprogramm die vorrangigen Instrumente. Über den Vertragsnaturschutz werden Land- und Forstwirte für die aufwendigen Maßnahmen zum Erhalt der natürlichen Lebensräume angemessen entgolten. Der Minister dankte zugleich den vielen tausend ehrenamtlichen Helfern in den Verbänden und Vereinen, die mit ihrem Engagement einen wesentlichen Beitrag leisten. Wichtig sei es laut Huber vor allem, die natürlichen Lebensräume unserer heimischen Flora und Fauna zu bewahren. Deshalb hat die Staatsregierung das Programm zur Moorrenaturierung aufgelegt und im Nachtragshaushalt weitere Mittel dafür eingestellt. Huber: "Moore sind Klima- und Artenschützer: Sie binden CO2 und sind Lebensraum hochspezialisierter und gefährdeter Arten wie der Arktischen Smaragdlibelle."
Der Tag des Artenschutzes will ins Gedächtnis rufen, dass das Naturschutzrecht die Grundlage für alle Schutzbemühungen ist. Die Bestimmungen regeln, welche Arten unter strengem Schutz stehen und wie der Artenschutz bei allen Veränderungen in Natur und Landschaft zu beachten ist. Das Bayerische Naturschutzgesetz wurde im vergangenen Jahr angepasst.
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Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) wurde am 14.10.2003 vom Bayerischen Landtag geschaffen. Sein ganzheitlicher Aufgabenzuschnitt ist einmalig in Deutschland. Es trägt Verantwortung für den nachhaltigen Schutz des Menschen und seiner natürlichen Lebensgrundlagen: für den Schutz von Natur und Landschaft, von Boden, Wasser, Luft und Klima, für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, für Verbraucher- und Arbeitsschutz, für Tiergesundheit und Tierschutz, für Strahlenschutz und Reaktorsicherheit. Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist Bayerns Ministerium für Mensch und Umwelt.
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