01.03.2012 16:09 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Einordnung von Internet-System-Verträgen als Werkverträge mit Sonderkündigungsrecht
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Die Richter des Bundesgerichtshofs ordneten in ihrem Urteil vom 27.1.2011 einen sog. "Internet-System-Vertrag" rechtlich als Werkvertrag ein. Bei einem Werkvertrag hat der Besteller ein Sonderkündigungsrecht und kann den Vertrag jederzeit kündigen.
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Autor der Pressemeldung "Einordnung von Internet-System-Verträgen als Werkverträge mit Sonderkündigungsrecht" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.