"Unehrenhafte Entscheidung des Bundespräsidialamtes
- Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 01.03.2012
Pressemitteilung vom: 01.03.2012 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: "Die Entscheidung des Bundespräsidialamtes ist "unehrenhaft", weil sie gesetzeswidrig und jedenfalls voreilig ist." so Wolfgang Neškovic, Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag zur heutigen Entscheidung des ...
[Die Linke. im Bundestag - 01.03.2012] "Unehrenhafte" Entscheidung des Bundespräsidialamtes
"Die Entscheidung des Bundespräsidialamtes ist "unehrenhaft", weil sie gesetzeswidrig und jedenfalls voreilig ist." so Wolfgang Neškovic, Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag zur heutigen Entscheidung des Bundespräsidialamtes, dem zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff den sogenannten Ehrensold zu gewähren.
Neškovic weiter:
"Unabhängig davon, ob das Bundespräsidialamt für diese Entscheidung überhaupt zuständig ist, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Ehrensoldes nicht vor. Voraussetzung für die Zahlung des Ehrensoldes ist nach dem entsprechenden Gesetz, dass der Bundespräsident nach Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt ausscheidet.
Christian Wulff ist aber weder aus gesundheitlichen noch aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden. Politische Gründe lägen beispielsweise vor, wenn der Rücktritt durch schwerwiegende Divergenzen über die Ausrichtung der Innenoder Außenpolitik bedingt wäre. Wulff ist aber wegen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen aufgrund seines Verhaltens in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident und damit allein aus persönlichen Gründen zurückgetreten.
Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kommt in seinem überzeigenden Gutachten zu dem Ergebnis, dass nach dem Wortlaut, der Entstehungsgeschichte, der Systematik und Sinn und Zweck des entsprechenden Gesetzes ein Rücktritt aus persönlichen Gründen einen Anspruch auf den Ehrensold nicht begründen kann.
Die Entscheidung über die Gewährung des Ehrensoldes hätte deswegen jedenfalls bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und eines sich gegebenenfalls anschließenden gerichtlichen Strafverfahrens zurückgestellt werden müssen. Denn im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung wäre es mehr als offensichtlich, dass Christian Wulff der "Ehrensold" nicht zusteht. Das ergibt sich bereits aus der Begrifflichkeit. Der Haushaltsausschuss ist deshalb aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die notwendigen Haushaltsmittel bis zum Abschluss des von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Verfahrens zurückgehalten werden."
Martin Delius
Büro Wolfgang Neskovic, MdB
0176.23262549
"Die Entscheidung des Bundespräsidialamtes ist "unehrenhaft", weil sie gesetzeswidrig und jedenfalls voreilig ist." so Wolfgang Neškovic, Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag zur heutigen Entscheidung des Bundespräsidialamtes, dem zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff den sogenannten Ehrensold zu gewähren.
Neškovic weiter:
"Unabhängig davon, ob das Bundespräsidialamt für diese Entscheidung überhaupt zuständig ist, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Ehrensoldes nicht vor. Voraussetzung für die Zahlung des Ehrensoldes ist nach dem entsprechenden Gesetz, dass der Bundespräsident nach Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt ausscheidet.
Christian Wulff ist aber weder aus gesundheitlichen noch aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden. Politische Gründe lägen beispielsweise vor, wenn der Rücktritt durch schwerwiegende Divergenzen über die Ausrichtung der Innenoder Außenpolitik bedingt wäre. Wulff ist aber wegen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen aufgrund seines Verhaltens in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident und damit allein aus persönlichen Gründen zurückgetreten.
Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kommt in seinem überzeigenden Gutachten zu dem Ergebnis, dass nach dem Wortlaut, der Entstehungsgeschichte, der Systematik und Sinn und Zweck des entsprechenden Gesetzes ein Rücktritt aus persönlichen Gründen einen Anspruch auf den Ehrensold nicht begründen kann.
Die Entscheidung über die Gewährung des Ehrensoldes hätte deswegen jedenfalls bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und eines sich gegebenenfalls anschließenden gerichtlichen Strafverfahrens zurückgestellt werden müssen. Denn im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung wäre es mehr als offensichtlich, dass Christian Wulff der "Ehrensold" nicht zusteht. Das ergibt sich bereits aus der Begrifflichkeit. Der Haushaltsausschuss ist deshalb aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die notwendigen Haushaltsmittel bis zum Abschluss des von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Verfahrens zurückgehalten werden."
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Über Die Linke. im Bundestag:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.
Firmenkontakt:
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